Ist Dampfen uberall erlaubt?

Ist Dampfen überall erlaubt?

Wie bereits erwähnt wird die Verwendung der E-Zigarette nicht im Bundesnichtraucherschutzgesetz geregelt. Dieses besagt, dass Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen verboten ist. Das bedeutet allerdings nicht im Umkehrschluss, dass Dampfen in der Öffentlichkeit überall erlaubt ist.

Was fällt unter Rauchverbot?

In öffentlichen Gebäuden, in Schulen oder Kindergärten ist überall in Deutschland das Rauchen verboten. Dies bedeutet, dass sich diese Einrichtungen an die generellen Rauchverbote halten müssen. Sie können daher auch keinem Beschäftigten, nicht einmal in abgetrennten Raucherbereichen, das Rauchen erlauben.

Kann ein Arbeitgeber Das Dampfen am Arbeitsplatz verbieten?

Solange jedoch weder konkrete Gesetzte existieren oder die Gesundheitsgefahr bewiesen ist, kann ein Arbeitgeber das Dampfen am Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres verbieten. Um aber das positive Betriebsklima und die Leistungsqualität zu erhalten, sollte bereits im Vorfeld eine verbindliche interne Vereinbarung getroffen werden.

Wie sieht die Rechtslage zum Dampfen am Arbeitsplatz aus?

Wie sieht die Rechtslage zum Dampfen am Arbeitsplatz aus? Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz sind nicht auf das Dampfen am Arbeitsplatz übertragbar. § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) widmet sich seit 2002 dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.

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Was sind die Vorschriften zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz?

Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz sind nicht auf das Dampfen am Arbeitsplatz übertragbar. § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) widmet sich seit 2002 dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Demzufolge ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Ist es keine Gesetzgebung zur Nutzung einer E-Zigarette am Arbeitsplatz?

Aktuell existiert keine einheitliche Gesetzgebung zur Nutzung einer E-Zigarette am Arbeitsplatz. Die Vorschriften zum Nichtraucherschutz , welche aus der Arbeitsstättenverordnung hervorgehen, können nicht auf das Dampfen am Arbeitsplatz angewandt werden, da sie sich ausschließlich auf Tabakrauch beziehen.