In welches Grundrecht wird bei der Durchsuchung eingegriffen?
13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in die mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 <219 f.>; 96, 27 <40>; 103, 142 <150 f.>). Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Rechtsanwaltskanzleien (vgl.
Ist die wohnungsbegehung berechtigt?
Die Wohnungsbegehung berechtigt nicht sogleich, dass der Zustand der Wohnung dokumentiert wird oder Fotos gemacht werden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bewegen Sie den Vermieter dazu, einen entsprechenden Vermerk zu machen. Das beste ist, wenn Sie während einer Wohnungsbegehung einen Zeugen dabei haben.
Wie darf der Wohnungsberechtigte die Wohnung nutzen?
Klar ist, dass der Wohnungsberechtigte die Wohnung nutzen darf. Auch ohne besondere Regelung oder Erlaubnis durch den Eigentümer darf der Wohnungsberechtigte seine Familie oder sogar Hauspersonal (z.B. eine Betreuungskraft, Pflegekraft) in die Wohnung aufnehmen. Das ist so in § 1093 II BGB ausdrücklich vorgesehen.
Ist der Wohnungsberechtigte befugt zu einer Vermietung?
Zu einer Vermietung ist der Wohnungsberechtigte nicht befugt. Dies ist beim Nießbrauch anders; der Nießbraucher darf die Immobilie auch vermieten. Das Wohnungsrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Der Wohnungsberechtigte kann sein Wohnungsrecht an eine andere Person weder verkaufen oder verschenken, noch vererben .
Ist eine Wohnungsnutzung in einem Mehrfamilienhaus schwierig?
Im Gegensatz zu mehreren oder vielen Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus kann die Situation in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen, kurz ETW, schwierig sein. Der Vermieter kann im Mietvertrag die Wohnungsnutzung zwingend vorgeben. Der Wohnungseigentümer hat jedoch das Recht und auch die Möglichkeit, seine ETW gemischt zu nutzen.