In welcher Form muss Kauf von Aktien abgeschlossen werden?

In welcher Form muss Kauf von Aktien abgeschlossen werden?

Ein Kaufvertrag, insbesondere ein Kaufvertrag des täglichen Lebens, ist im Regelfall formfrei. So kann er etwa mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.

Wann kommt es zu einem Kaufvertrag?

Der Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande. Die Vertragsparteien müssen zumindest Einigung über den Kaufgegen- stand und den Kaufpreis erzielt haben. Wurde die Festlegung des Preises einer späteren Vereinbarung vorbehalten, so ist der Vertrag noch nicht zu- stande gekommen.

Was ist eine Weisung Aktien?

In der Regel müssen Sie Ihrer depotführenden Bank eine Weisung erteilen, wenn Sie Ihre Bezugsrechte ausüben wollen. Bezugsrechte, die Sie nicht ausüben wollen, können Sie über die Börse veräußern. Der Börsenkurs der Bezugsrechte ist unter anderem abhängig von der Kursentwicklung der Aktie.

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Ist ein Aktienkaufvertrag grundsätzlich frei?

Bei der inhaltlichen Gestaltung des Aktienkaufvertrags sind die Parteien grundsätzlich frei. Ein Aktienkaufvertrag darf aber weder gegen zwingende Gesetzesvorschriften, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten noch gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen.

Wie empfiehlt es sich den Aktienkaufvertrag aufzunehmen?

Es empfiehlt sich daher, die Verpflichtung in den Aktienkaufvertrag aufzunehmen, wonach der Verkäufer aus dem Verwaltungsrat auszuscheiden hat, sodass der Käufer allenfalls seinen Platz im Verwaltungsrat übernehmen kann, sofern er gewählt wird.

Kann der Aktienkaufvertrag verletzt werden?

Wird der Aktienkaufvertrag verletzt, z.B. indem die Aktien nicht übergeben werden, kann die in ihren Rechten verletzte Vertragspartei Schadenersatz ( Art. 195 OR) und/oder die Erfüllung des Vertrags geltend machen. Sofern im Aktienkaufvertrag eine Konventionalstrafe vereinbart wurde, kann zudem diese eingefordert werden.

Ist es notwendig, den Aktienkaufvertrag schriftlich abzuschliessen?

Es empfiehlt sich, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität des Aktienkaufs und des anspruchsvollen Regelungsbedarfs, den Aktienkaufvertrag schriftlich abzuschliessen bzw. sich beraten zu lassen Eine besondere Form ist auch dann nicht notwendig, wenn die Aktiengesellschaft Eigentümerin von Liegenschaften ist

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