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In welchen Situationen zahlt die EO?
Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militär-, Schutz- oder Zivildienst leisten und seit 1. Juli 2005 auch Mutterschaft. Die EO ist wie die IV eng mit der AHV verbunden. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip.
Was ist EO für eine Abkürzung?
Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt den Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalles.
Was ist das Ziel der EO?
Die EO ersetzt Personen, die Militärdienst bzw. Zivilschutzdienst leisten oder an Kursen für Jugend und Sport (J+S) teilnehmen, einen Teil des ausfallenden Erwerbseinkommens. Seit Juli 2005 kompensiert die EO zudem den Verdienstausfall erwerbstätiger Mütter mit einer Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Wird bei EO AHV abgezogen?
Die Erwerbsausfallentschädigung gilt als Ersatzeinkommen. Deshalb werden davon AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet. Bei Arbeitnehmenden werden zudem ALV-Beiträge abgezogen.
Wer bezahlt die EO?
Die Erwerbsersatzordnung (EO) basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge. Der Beitrag an die EO beträgt 0.5 Prozent des massgebenden Lohnes.
Wann kommt EO Geld?
Auszahlung der EO Die Auszahlung der Entschädigung bei Dienstleistungen unter einem Monat erfolgt in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei länger dauernden Dienstleistungen erstmals nach 10 Tagen und danach monatlich.
Wer zahlt die EO aus?
Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV werden hälftig vom Arbeitgebenden und von den Arbeitnehmenden bezahlt. Bei Selbständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage.
Was sind EO Taggelder?
Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rot- kreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat An- spruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO).
Welche Abzüge auf EO-Entschädigung?
Die EO-Entschädigungen gelten als Einkommen und sind somit AHV/IV/EO beitragspflichtig. Arbeitnehmenden wird ebenfalls der Beitrag für die ALV abgezogen.
Ist die EO AHV-pflichtig?
Element öffnen Element schliessen Ist die EO-Entschädigung AHV-pflichtig? Ja. Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter während des Dienstes den Lohn auszahlen, erhalten Sie die EO-Entschädigung, inkl. dem Arbeitgeberanteil an den Beiträgen an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung.
Welcher Lohn ist AHV-pflichtig?
Wenn der Lohn jährlich 2 300 Franken pro Arbeitnehmende oder Ar- beitnehmender nicht übersteigt, müssen Sie grundsätzlich keine Beiträge abrechnen. Ist der Lohn höher, sind die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge vom gesamten Lohn abzuziehen.