In welchen Schritten lauft die GBU ab?

In welchen Schritten läuft die GBU ab?

Ablauf der physischen GBU: Die 7 Schritte der physischen Gefährdungsbeurteilung

  • GBU: Grundlegende erste Schritte.
  • Ermittlung der Belastung.
  • Beurteilung der Belastung.
  • Maßnahmen entwickeln und umsetzen.
  • Kontrolle der Wirksamkeit.
  • Erneute GBU zur Aktualisierung.
  • Dokumentation.

Was ist eine GBU?

Die Gefährdungsbeurteilung (Abkürzung: GBU) ist Grundlage und Kernstück aller Prozesse im Arbeitsschutz. Mit ihr werden alle potenziellen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und dokumentiert.

Wie oft muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Auch die Biostoffverordnung (BiostoffV) trifft Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung. In § 4 Abs. 2 wird ausgeführt: “ (…) Ansonsten hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren (…)“

Was soll in einer Gefährdungsbeurteilung stehen?

7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung

  • 7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung.
  • Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen.
  • Ermitteln der Gefährdungen.
  • Beurteilen der Gefährdungen.
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Durchführen der Maßnahmen.
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen.
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Warum GBU?

Eine GBU hat den Zweck, Mitarbeiter vor potenziellen Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. Mit anderen Worten: Wer weiß, welche Gefahren bei der Ausübung einer Tätigkeit lauern, kann ihnen bewusst begegnen und dafür sorgen, dass nichts passiert.

Wer muss alles eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Arbeitsschutz ist immer Chefsache! Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden.

Wer muss psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er muss die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen, sondern kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).