In welchen Bereichen fallen Sozialdaten an?

In welchen Bereichen fallen Sozialdaten an?

Im Sozialgesetzbuch ( § 67 Abs. 2 SGB X) hat der Gesetzgeber das wie folgt definiert: „Sozialdaten sind personenbezogene Daten (Art. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle betriebs- oder geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, die Geheimnischarakter haben. “

Was gehört alles zu den Sozialdaten?

Sozialdaten bei den Krankenkassen sind Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern, zu denen die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger zählen, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhoben und gespeichert werden (§ 67 Abs. 1 SGB X).

Wie lange dauert der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung, d.h. der Beginn des Bezuges wird verschoben. Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt. Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen.

Wann erfolgt die Auszahlung des Arbeitslosengeldes?

Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Dasselbe gilt für die Not­stands­hilfe.

LESEN SIE AUCH:   Was sind die Ursachen fur diese Krampfe?

Was können sie mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Sie können aber auch mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld einen Vorschuss beantragen. Vorschüsse müssen Sie zurückzahlen, falls sich später herausstellt, dass sie Ihnen nicht zustanden oder zu hoch waren. Das gilt auch bei Arbeitslosengeld, das Sie aufgrund einer vorläufigen Entscheidung bekommen haben.

Was sind die Grundlagen für das Arbeitslosengeld?

Rechtliche Grundlagen für das Arbeitslosengeld sind die Paragrafen 136 bis 164 sowie 323, 327, 337 und andere Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Wichtig, wenn Sie bald arbeitslos werden : Informieren Sie sich, wie Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.