Hat man bei einem Privatkauf Gewährleistung?
Beim Online-Privatverkauf haben Käufer kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie haben aber grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung (Sachmangelhaftung), wenn der gekaufte Artikel Mängel hat. Private Verkäufer sollte daher die Ware genau beschreiben und alle Mängel aufführen, um sich abzusichern.
Kann eine Privatperson Garantie geben?
Beim privaten Gebrauchtwagenverkauf wird keine Garantie gegeben. Denn hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die nur Händler ihren Kunden anbieten. Eine Garantie beim privaten Gebrauchtwagenverkauf ist jedoch ausdrücklich schriftlich zu erklären, was in der Regel nicht passiert.
Was ist ein Privatverkauf?
Auch ein Privatverkauf ist ein Kaufvertrag. Dazu kommt es nicht darauf an, wie der Verkäufer mit dem Käufer in Kontakt tritt. Privatverkauf ist jeder persönlich „Auge in Auge“ abgewickelte Verkauf, der Online-Kauf über das Internet (z.B. ebay) oder der über eine Zeitungsanzeige initiierte und per Postversand abgewickelte Verkauf.
Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer?
Rechte von Käufer und Verkäufer. Der Käufer hat bei Onlineauktionen gegenüber dem Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist, wobei das BGB nach der Schuldrechtsreform einem subjektiven Fehlerbegriff folgt (siehe dazu neues Schuldrecht).
Warum müssen Privatverkäufer gar nichts hinweisen?
Es gilt: Privatverkäufer müssen auf gar nichts hinweisen. Und es ist auch falsch, dass sie keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen können. Im Gegenteil: Nach dem Gesetz müssen auch sie für einwandfreie Ware einstehen.
Wie besteht ein Widerrufsrecht beim Privatverkauf?
Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt.