Hat jeder Betrieb eine Betriebsvereinbarung?

Hat jeder Betrieb eine Betriebsvereinbarung?

In persönlicher Hinsicht gelten Betriebsvereinbarungen für alle Arbeitnehmer des Betriebs, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Arbeitsverhältnis bei Abschluss der Betriebsvereinbarung bereits bestanden hatte.

Was kann nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden?

Es können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicher Weise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, denn gem. § 87 Abs. Unter „Arbeitsentgelte“ versteht man jede in Geld zahlbare Vergütung oder Sachleistung des Arbeitgebers.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer. Davon abzugrenzen sind Regelungsabreden.

Wie kann eine Betriebsvereinbarung geändert werden?

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Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com) Wie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, so kann sie auch geändert werden und zwar durch einen Beschluss des Betriebsrates. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.

Ist der Arbeitgeber zuständig für die Betriebsvereinbarung?

Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.

Ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung zulässig?

Eine Einzelvereinbarung in derselben Angelegenheit ist neben einer Betriebsvereinbarung nur zulässig, wenn sie den Arbeitnehmer günstiger stellt.. Die freiwillige Betriebsvereinbarung kommt nur zustande, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich auf Inhalt, Geltungsbereich und Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung einigen.