Hat ihr Arbeitgeber zu viel Urlaub gewahrt?

Hat ihr Arbeitgeber zu viel Urlaub gewährt?

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen zu viel Urlaub gewährt, ist das sein Pech. Sie müssen hier nichts erstatten oder zurückzahlen. Bei der Gelegenheit prüfen Sie doch einmal, ob Sie überhaupt Ihren gesamten Urlaub schon erhalten haben.

Ist der Urlaubsanspruch gesetzlich vorgeschrieben?

Das Bundesurlaubgesetz schreibt vor, dass der Urlaubsanspruch, der gesetzlich vorgeschrieben ist, in vollem Umfang erst nach einer Frist von sechs Monaten erworben wird. In dieser sogenannten Wartezeit können Sie nicht den kompletten Urlaub nehmen.

Wann muss der Urlaub genommen werden?

Selbst dann muss der Urlaub aber laut Gesetz spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden – eigentlich: Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Vorschriften nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jetzt neu ausgelegt. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Wie lange bleibt der Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber bestehen?

Auch wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft krank ist, bleibt der Urlaubsanspruch bis zu 15 Monaten bestehen. Kann der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, so entsteht ein Abgeltungsanspruch des Urlaubs gegen den Arbeitgeber.

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Wie kann das Urlaubsgeld zurückverlangt werden?

Bei Urlaubsgeld, das abhängig von den genommenen Urlaubstagen gewährt wird, kann das schon ausgezahlte Urlaubsgeld aber nicht vom Arbeitgeber zurückverlangt werden, wenn der Urlaub schon vor der Kündigung angetreten wurde. Man spricht hier von Akzessorietät oder akzessorischem Urlaubsgeld. Sie haben Fragen?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Urlaubsgeld zurückzuverlangen?

Nach der Rechtsprechung des obersten deutschen Arbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nach einer Kündigung dazu berechtigt, in bestimmten Fällen Urlaubsgeld anteilig zurückzuverlangen (BAG, Urteil vom 24. 10. 2000, Az.: 9 AZR 610/99 ). Vorausgesetzt, es geht um eine einmalige Sonderzahlung, die zu einem gewissen Stichtag gewährt wird.

Welche urlaubsart hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag gewährt?

Allerdings bezieht sich das nur auf den Urlaub, den der Arbeitgeber zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub gewährt. Diese beiden Arten des Urlaubs werden im Arbeitsvertrag auch getrennt voneinander ausgewiesen, um deutlich zu machen, welcher Urlaub der gesetzliche Teil ist und welcher der darüber hinaus gewährte.

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