Hat Griechenland ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland?

Hat Griechenland ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland?

Auch wenn in Griechenland der Handel mit Drogen im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland mit lebenslanger Haft bestraft werden kann, ist dieses mit den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik vereinbar und stellt kein Auslieferungshindernis dar.

Was ist eine Auslieferungsfähige Straftat?

Eine Straftat ist nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EU-USA-Abkommen auslieferungsfähig, wenn sie nach dem Recht des ersuchenden und des ersuchten Staates mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens einem Jahr oder einer strengeren Strafe bedroht ist.

Welche Länder haben einen Auslieferungsvertrag?

Mit einigen Ländern hat Deutschland einen Auslieferungsvertrag geschlossen, zum Beispiel USA, Australien und Türkei. Diese Verträge regeln die Grundlagen, auf denen gegenseitig ausgeliefert wird. 3. Auslieferung auf vertragsloser Grundlage

Wie ist die Einreise aus der Türkei nach Griechenland gestattet?

Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist nur über die Grenzstellen Kastanies und Kipoi gestattet. Die Zahl der Grenzübertritte mit einem privaten Fahrzeug ist dabei auf maximal 1500 pro Woche begrenzt. Vor jeder Einreise nach Griechenland ist das digitale Einreiseformular * auszufüllen.

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Wann muss ich ein Formular für Griechenland ausfüllen?

Einreise-Formular für Griechenland Alle Reisenden müssen spätestens 24 Stunden vor ihrer Abreise nach Griechenland (Land-, See- oder Luftweg) ein Online-Formular * (auch auf Deutsch verfügbar) der griechischen Zivilschutzbehörde ausfüllen. Darin werden unter anderem Name, Wohnort und gegebenenfalls Flugnummer abgefragt.

Ist eine Auslieferung aus Deutschland möglich?

Auslieferung aus Deutschland in andere Länder. Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich. Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist ( Art. 16 GG ).