Hat eine Diskriminierung stattgefunden?
Wenn eine Diskriminierung stattgefunden hat, hast du nur zwei Monate ab Erhalt der Absage Zeit, dagegen vorzugehen, indem du dies zunächst beim Arbeitgeber monierst. Wenn auch dann nichts geschieht, hast du die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Was ist diskriminierendes Verhalten?
Entscheidend bei diskriminierendem Verhalten ist jedoch das Ergebnis, nicht das Motiv. Menschen können daher auch diskriminieren, wenn sie sich dessen gar nicht bewusst sind oder es gar nicht beabsichtigen. Jeder Mensch kann diskriminieren, auch die, die Diskriminierung selbst nicht gut finden.
Was kann mit der Diskriminierung einhergehen?
Diskriminierung kann mit Demütigung, ungerechter Behandlung und/oder Entwürdigung einhergehen, das heißt, anderen wird ein geringerer Wert beziehungsweise weniger Geltung zugesprochen. In der Praxis kann das für die diskriminierte Person in Beschimpfungen, Beleidigungen und bis zu körperlicher Gewalt…
Warum hat jeder Mensch etwas mit Diskriminierung zu tun?
Daher hat jeder Mensch etwas mit Diskriminierung zu tun, auch dann, wenn er von den vorhandenen Strukturen nur profitiert. Um Sensibilität für Diskriminierungen zu entwickeln, kann man sich selbst fragen, inwiefern man von verschiedenen diskriminierenden Strukturen profitiert oder negativ betroffen ist.
Was ist eine Entschädigung für eine Diskriminierung?
Wenn eine Diskriminierung vorliegt und du deine Rechte geltend machst, kann das Ergebnis eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehälter sein. Bei weitergehenden Nachteilen, wie etwa psychischen Folgen, kannst du zusätzlich Schmerzensgeld verlangen.
Wie Erkennst du Diskriminierung?
Diskriminierung – was ist das eigentlich und wie erkennst du sie? Eine Benachteiligung ist gegeben, wenn du aus einem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Grund schlechter behandelt wirst als jemand mit haargenau denselben Qualifikationen.
Kann der Vorwurf einer potenziellen Diskriminierung weiterhin im Bewerbungsprozess stehen?
Sollte der Vorwurf einer potenziellen Diskriminierung im Bewerbungsprozess weiterhin im Raum stehen, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Konkrete Rechtsfolgen können durch nachgewiesene Diskriminierung im Bewerbungsprozess für die Verantwortlichen entstehen.