Hat ein Rentner wahrend des Rentenbezugs geheiratet?

Hat ein Rentner während des Rentenbezugs geheiratet?

Klar ist dabei: Hat ein Rentner während des Rentenbezugs geheiratet, dürfte der Rentenversicherung dies in der Regel nicht bekannt sein. Die Kasse dürfte im Regelfall auch nicht wissen, dass der Betroffene – beispielsweise – ein 16-jähriges Kind hat, dem er Unterhalt leisten muss.

Was muss die Rentenversicherung an seine Gläubiger abführen?

Hiervon muss die Rentenversicherung 70\% an seine Gläubiger abführen. Das sind monatlich genau 49,99 Euro. 30 Prozent des die Freigrenze übersteigenden Betrags dürfen die Betroffenen behalten. Der Satz von 30 Prozent gilt nur für Alleinstehende.

Ist die gesetzliche Rente pfändbar?

Die gesetzliche Rente ist pfändbar. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitseinkommen. Was viele Betroffene nicht wissen: Auch die Pfändung von Rentenanwartschaften – also einem zukünftigen Rentenanspruch – ist möglich.

Wann ist die Rente förderfähig?

1 Die Rente ist zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig. 2 Es wurde bereits ein Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt. 3 Es liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vor.

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Kann der Kläger die Klage zurückziehen?

Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Klage zurückziehen, gibt es aber eine Besonderheit: Der Kläger muss der Klagerücknahme innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Schriftsatzes widersprechen.

Ist die Rücknahme der Klage zulässig?

Zulässig ist die Rücknahme der Klage ab dem Moment, an dem Sie die Klageschrift bei Gericht einreichen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechtshängigkeit beendet ist. Ob Ihre Klage zulässig war oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und es ist auch egal, ob dem Beklagten die Klage schon zugestellt wurde oder ob nicht. Das war nicht immer so.