Hat der Vermieter Recht auf Unterlassung zu klagen?

Hat der Vermieter Recht auf Unterlassung zu klagen?

Sie haben vollkommen Recht, dass nach § 1004 BGB nur der Eigentümer (hier also der Vermieter) klagen kann. Jedoch ergibt sich ein Recht des Mieters auf Unterlassung (also des rechtmäßigen Besitzers) aus § 862 Abs. 1 S. 2 BGB , so dass hier grundsätzlich auch der Mieter als rechtmäßiger Besitzer berechtgt ist zu klagen.

Ist kein Mietvertrag berechtigt zu klagen?

Wenn kein Mietvertrag bestünde, wäre er auch nicht berechtigt, zu klagen. Der Richter scheint sehr faul zu sein; vielleicht ist er aber auch nur die wahrscheinlich viel zu vielen unnötigen und bagatellen Nachbarschaftsstreitigkeiten leid; dafür hätte ich sogar Verständnis.

Ist der Mieter informiert über vorhandene Mängel?

Der Mieter hätte, wenn er über vorhandene Mängel informiert worden wäre, den Mietvertrag nicht abgeschlossen. Es wären ihm keine Maklerkosten entstanden und er hätte Kosten für die Fahrt zum Besichtigungstermin einsparen können. Der Makler verliert in einem solchen Fall den Anspruch auf Zahlung einer Courtage.

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Hat der Vermieter Anspruch auf vollständige Räumung der Mietsache?

I. Der Vermieter hat gegen den Mieter einen Anspruch auf vollständige Räumung der Mietsache II. Der Vermieter darf zurückgelassene Gegenstände nicht einfach entsorgen III. Der Vermieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er seine Obhuts- und Aufbewahrungspflicht verletzt IV.

Kann man Mobbing durch Nachbarn oder Vermieter bestimmen?

Voraussetzung ist, dass sich Mobbing durch Nachbarn oder den Vermieter so intensiv auswirken, dass es dem Mieter nicht zuzumuten ist, die Situation hinzunehmen. Wo und wann die Grenze überschritten wird, lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalles bestimmen.

Was kann der Vermieter gegenüber dem Nachbarn stören?

Als Mieter hat man regelmäßig nur ein Beschwerderecht und kann den Vermieter damit zum Handeln zwingen. Was der Vermieter allerdings gegenüber dem Nachbar unternimmt der den Hausfrieden stört, unterliegt seiner freien Entscheidung. Entscheidend ist nur, dass die Störung beseitigt wird.

Hat der Vermieter ein Beschwerderecht gegenüber dem Nachbarn?

Nein. Als Mieter hat man regelmäßig nur ein Beschwerderecht und kann den Vermieter damit zum Handeln zwingen. Was der Vermieter allerdings gegenüber dem Nachbar unternimmt der den Hausfrieden stört, unterliegt seiner freien Entscheidung. Entscheidend ist nur, dass die Störung beseitigt wird.

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