Hat der Chef Recht auf Trinkgeld?

Hat der Chef Recht auf Trinkgeld?

Können Chefs verlangen, dass Mitarbeiter ihr Trinkgeld abgeben? Ein Anwalt stellt klar: Nein, der Chef hat keinen Anspruch darauf. Nürnberg ( dpa / tmn ). Gastronomiefachkräfte rechnen fest damit – aber auch andere Dienstleister bekommen regelmäßig von Kunden Trinkgeld.

Hat man Anspruch auf Trinkgeld?

Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. “ (§ 107 Absatz 3 Gewerbeordnung). Hieraus geht hervor: Auf Trinkgeld gibt’s kein Recht – in der Regel.

Kann ich mein Trinkgeld einklagen?

Allgemeines zum Begriff „Trinkgeld“ Der Kunde kann also nicht rechtsverbindlich zur Zahlung eines Trinkgeldes aufgefordert werden, da es sich ausschließlich um eine freiwillige Leistung des Kunden handelt. Das Trinkgeld bzw. die Leistung ist vielmehr als Belohnung für die erbrachte Dienstleistung zu verstehen.

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Wird Trinkgeld geteilt?

Keine Kellnerin und kein Kellner ist dazu verpflichtet, sein Trinkgeld oder auch nur einen Teil davon beim Chef abzugeben oder es mit Kollegen zu teilen, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, gegenüber RP-Online, „denn Trinkgeld ist nicht Teil des Arbeitslohns.

Wem gibt man alles Trinkgeld?

Wem sollte man Trinkgeld geben? Grundsätzlich allen, die eine (mehr oder weniger) einmalige Dienstleistung erbringen. Also der Servicekraft im Restaurant, dem Frisör, dem Taxifahrer, dem Zimmerservice im Hotel, demjenigen, der einem dort mit dem Gepäck hilft, der Reinigungskraft einer Toilette, dem Handwerker.

Ist das Trinkgeld freiwillig gezahlt?

Da aber das Trinkgeld nicht für eine Leistung des Gastwirtes gezahlt wird, sondern es sich um eine freiwillige Zahlung an den Service handelt, kann hieraus keine abzugsfähige Vorsteuer ermittelt werden. Die steuerlichen Regelungen gelten für den Gast unabhängig davon, ob das Trinkgeld an den Gastwirt oder die Servicekraft gezahlt wird.

Wie ist das mit dem Trinkgeld zu verfahren?

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Trinkgeld ist also nach gesetzlicher Definition bereits eine Zuwendung unmittelbar an den Arbeitnehmer. Da dies aber unmittelbar dem Arbeitnehmer zufliesst, gehört es nicht in die Sphäre des Arbeitgebers – und dieser kann also damit auch nicht im Rahmen seines Direktionsrechts nach §106 GewO vorgeben, wie mit dem Trinkgeld zu verfahren ist.

Wie hoch ist das Trinkgeld in Deutschland?

Kurz & knapp: Trinkgeld. Nach dem allgemeinen Knigge beläuft sich in Deutschland das Trinkgeld auf zwischen 5 bis 10 Prozent. Dieser relative Betrag wird auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Das erhaltene Trinkgeld darf ein Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei behalten. Er ist nicht dazu verpflichtet, es abzugeben.

Wie darf der Arbeitnehmer das Trinkgeld behalten?

Der Arbeitnehmer darf dieses Geld in der Regel behalten und muss es nicht dem Arbeitgeber geben. Der Vorgesetzte darf in der Regel auch nicht verlangen, dass Beschäftigte ihm dieses Trinkgeld aushändigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber unter dem Punkt “Wem gehört das Trinkgeld“.

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