Hat das Opfer Verständnis für die Situation des Opfers?
Einen Anspruch darauf, dass Staatsanwälte oder Richter mit Verständnis für die Situation des Opfers von diesen Maßnahmen absehen, hat das Opfer nicht. Damit dient das Opfer im Strafverfahren – trotz aller Opferschutzbestrebungen – nur als Beweismittel. Rücksicht auf die Belange des Opfers werden hiermit nicht genommen.
Wie wichtig sind Opfer einer Straftat für die Justiz?
Denn Opfer einer Straftat sind im Strafverfahren regelmäßig wichtige Zeugen für die Justiz. Nicht selten verurteilt das Gericht den Angeklagten auf Grundlage der Aussage des Opfers. Die meisten Opfer wollen bei Polizei und Gericht aussagen, um damit zur Verurteilung des Täters beizutragen.
Wie kann ich einen Aussagesatz erkennen?
Grundsätzlich ist es nicht schwierig, einen Aussagesatz zu erkennen. Denn unabhängig von den grammatischen Merkmalen ist es eben ein Satz, der Etwas als tatsächlich, möglich oder hypothetisch darstellt. In der Regel steht aber außerdem das finite Verb im Aussagesatz an zweiter Stelle. Diese Eigenschaft trifft aber auch auf den Ausrufesatz zu.
Welche Schutzmaßnahmen stehen dem Opfer zur Verfügung?
Für sie steht mittlerweile ein breites Spektrum an flankierenden Schutzmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und in der Gerichtsverhandlung zur Verfügung. So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet.
Wie kommt das Opfer an seinen Anspruch?
Die Frage ist lediglich wie das Opfer an seinen Anspruch kommt. Grundsätzlich muss sich nämlich der Geschädigte an die Zivilgerichte – also an ein vom Strafgericht unterschiedliches Gericht – wenden, was für das Opfer zwingend Kosten, Zeit und Aufwand verursacht.
Kann das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen werden?
So kann dem Opfer ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden, der das Opfer während der Vernehmung begleitet. Oder das Opfer wohnt dem Strafverfahren mit anwaltlicher Vertretung als Nebenkläger bei. Das Gericht kann daneben auch anordnen, dass das Opfer in der Hauptverhandlung getrennt vom Angeklagten vernommen wird.
Kann das Opfer seine Aussage nach der geltenden Gesetzeslage verweigern?
Denn das Opfer kann seine Aussage nach der geltenden Gesetzeslage nur verweigern, wenn es mit dem Angeklagten verwandt ist oder es sich selbst oder seine Angehörige mit seiner Aussage der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde. Andere Gründe lässt der Gesetzgeber nicht zu.
Kann ein weiteres Opfer desselben Täters an die Ermittlungsbehörden geraten?
Wendet sich allerdings ein weiteres Opfers desselben Täters an die Ermittlungsbehörden, kann auch das Opfer, das sein Schicksal lieber verschweigen wollte, in den Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen geraten und als Zeuge zur Aussage vorgeladen werden. Denn Opfer einer Straftat sind im Strafverfahren regelmäßig wichtige Zeugen für die Justiz.