Haben Geschwister das Recht sich zu sehen?

Haben Geschwister das Recht sich zu sehen?

Das Gesetz unterstellt es als Selbstverständlichkeit, dass ein Kind das Recht auf Umgang mit jedem seiner Elternteile hat. Damit verbindet das Gesetz aber auch das Recht von Geschwistern, gleichfalls ein Umgangsrecht mit anderen Geschwistern oder Halbgeschwistern wahrzunehmen.

Kann das Jugendamt Umgang anordnen?

Bei schwerwiegenden Gründen kann sich das Kind oder ein Elternteil an das Jugendamt wenden. Liegen jedoch keine wichtigen Gründe vor, kann der Umgang nicht verweigert werden.

Wer legt Sorgerecht fest?

Es müssen triftige Gründe vorliegen, die dem Gericht dargelegt werden und die eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts im Sinne des Kindeswohls rechtfertigen. Das Familiengericht entscheidet! Neben den Ausführungen des beantragenden Elternteils wird auch das Kind vom Gericht angehört.

Welche Auskünfte benötigen Geschwister?

Grundlage für eine solche Annahme der Geschwister sind oft nur vage Vermutungen. Um Klarheit zu schaffen und die Grundlage möglicher Ausgleichsansprüche zu prüfen, benötigen die Geschwister Auskünfte von dem Kind, das mit Hilfe der Vollmacht tätig geworden ist.

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Ist ein Pflichtteil für Geschwister nicht vorgesehen?

Auch wenn ein Pflichtteil für Geschwister nicht vorgesehen ist, können sie dennoch über die gesetzliche Erbfolge an einen Teil des Erbes des verstorbenen Bruders oder der verstorbenen Schwester gelangen. Demnach sind Geschwister Erben 2. Ordnung und erben per Gesetz aber nur, wenn keine Erben 1.

Warum müssen Geschwister die Vollmacht erteilen?

Vor dem Eintritt des Erbfalls müssen es Geschwister hinnehmen, dass Eltern nur einem Kind eine Vollmacht erteilen und das bevollmächtigte Kind diese Vollmacht auch nutzt, um im Namen der Eltern rechtsgeschäftlich tätig zu werden.

Wie oft sind Halbgeschwister miteinander verwandt?

Halbgeschwister sind stets nur über ein Elternteil miteinander verwandt. Daher können Sie immer nur über diesen in die Erbfolge gelangen. Sollten Sie beispielsweise den selben Vater wie der Verstorbene haben, so geht dessen Elternanteil von 50 \% auf Sie über, sofern auch dieser nicht mehr lebt.