Habe ich ein Recht auf Versetzung?

Habe ich ein Recht auf Versetzung?

Als Arbeitnehmer haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Versetzung, insofern dieser nicht in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist. In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei Mobbing am Arbeitsplatz, kann sich ein Versetzungsanspruch jedoch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben.

Kann man versetzt werden?

Der Arbeitgeber kann sich bei einer Versetzung auf sein Weisungsrecht berufen: Er darf dabei Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen. Die Versetzung bedarf nur einer einseitigen Willenserklärung: Sie können also auch ohne Ihre Zustimmung an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden.

Kann man vom Arbeitgeber versetzt werden?

Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter versetzen, aber nur wenn es eine entsprechende arbeitsvertragliche Grundlage dafür gibt. Er darf aufgrund seines Weisungsrechts den Arbeitsort und -inhalt nur insoweit bestimmen, als er damit nicht gegen andere Bestimmungen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag verstößt.

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Welche Gerichte haben einen Anspruch auf Versetzung?

Einen Anspruch auf Versetzung gibt es in der Regel nicht. Bei Versetzungen und Abordnungen sind die Gerichte in der Regel strenger als bei bloßen Umsetzungen, insbesondere dann, wenn der Grundsatz auf amtsangemessene Beschäftigung nicht verletzt wird. Der Artikel stellt keinen Ersatz für eine Beratung im Einzelfall dar.

Wie können Beamte versetzt werden?

Wollen Beamte auf eigenen Wunsch versetzt werden, müssen entsprechende Gründe dargelegt werden. Einen Anspruch auf Versetzung gibt es in der Regel nicht. Bei Versetzungen und Abordnungen sind die Gerichte in der Regel strenger als bei bloßen Umsetzungen, insbesondere dann, wenn der Grundsatz auf amtsangemessene Beschäftigung nicht verletzt wird.

Ist die Versetzung zulässig?

Beide haben keine aufschiebende Wirkung. Die Versetzung ist aus dienstlichen Gründen zulässig, steht aber im Ermessen des Dienstherrn. Wollen Beamte auf eigenen Wunsch versetzt werden, müssen entsprechende Gründe dargelegt werden. Einen Anspruch auf Versetzung gibt es in der Regel nicht.

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Was ergibt sich aus dem Anspruch im Einzelfall?

Der Rechtssatz, aus dem sich der Anspruch im Einzelfall ergibt, ist für diesen Fall die Anspruchsgrundlage. Sie kann sowohl eine Gesetzesbestimmung als auch eine vertragliche Regelung sein. Der Anspruch verschafft dem Anspruchsinhaber nicht automatisch auch die Rechtsposition, auf die der Anspruch gerichtet ist.