Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Abfindung?

Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf Abfindung?

„Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und -geber.

Wann hat man einen Anspruch auf Abfindung?

Die schlechte Nachricht vorweg: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.

Wie kann eine Bestätigung über die Kündigung ausgestellt werden?

Bestätigung. Eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung kann ausgestellt werden ‒ ist aber rechtlich nicht nötig. Wichtig ist, dass der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nachgewiesen werden kann. Infos zur Kündigung per Einschreiben finden Sie in unserem FAQ-Bereich .

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Wie viele Urlaubstage verbleiben bei Kündigung?

Wie viele Urlaubstage bei Kündigung verbleiben, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab: Bis zum 30.06. besteht ein Anspruch auf anteiligen Urlaub, bei einer späteren Kündigung ist der komplette Mindesturlaub zu genehmigen.

Hat die Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Taggelder?

Kündigung & RAV. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber hat die arbeitnehmende Person Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse, sobald die Wartezeit erfüllt ist, Art. 18 AVIG. Dieser Anspruch ist bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) geltend zu machen. Erfolgt die Kündigung durch die arbeitnehmende Person, kommt es zu sog.

Ist die Kündigungsfrist von zwei Wochen gültig?

ABGB eine Frist von zwei Wochen. Wichtig: Die Kündigung wird erst bei Zustellung gültig. Das heißt bei einer schriftlichen Kündigung, dass diese nicht mit dem Absenden, sondern mit dem Eingang beim Arbeitgeber wirksam wird. Erst dann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.