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Für wen ist das JGG zuständig?
(1) Der Jugendrichter ist zuständig für Verfehlungen Jugendlicher, wenn nur Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, nach diesem Gesetz zulässige Nebenstrafen und Nebenfolgen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten sind und der Staatsanwalt Anklage beim Strafrichter erhebt.
Welches Gericht ist für Jugendliche zuständig?
Die Abteilungen für Jugendstrafsachen eines Amtsgerichts werden als Jugendgericht bezeichnet. Sie sind sachlich zuständig für die Bearbeitung von Strafverfahren, die von Jugendlichen (14- bis 17-Jährigen) oder Heranwachsenden (18- bis 20-Jährigen) begangene Straftaten zum Gegenstand haben.
Wie überwacht das Gericht die Bewährungszeit?
(1)Das Gericht überwacht während der Bewährungszeit die Lebensführung des Verurteilten, namentlich die Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie von Anerbieten und Zusagen. (2)Die Überwachung obliegt dem für die Entscheidungen nach § 453zuständigen Gericht.
Was ist die Überwachung nach § 453B bewährungsgesetz?
§ 453b Bewährungsüberwachung (1)Das Gericht überwacht während der Bewährungszeit die Lebensführung des Verurteilten, namentlich die Erfüllung von Auflagen und Weisungen sowie von Anerbieten und Zusagen. (2)Die Überwachung obliegt dem für die Entscheidungen nach § 453zuständigen Gericht.
Wie soll die gesundheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen analysiert werden?
Darüber hinaus sollen Entwicklungstrends der gesundheitlichen Lage ermittelt und die gesundheitliche Entwicklung der Heranwachsenden bis ins Erwachsenenalter analysiert werden (KiGGS- Kohorte ). Ein wichtiger Aspekt der Studie ist die Verallgemeinerbarkeit der Studienergebnisse für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland.
Wie lange dauert das strafbarkeitsalter in der Jugendhilfe?
So beginnt zum Beispiel das Strafbarkeitsalter in England mit zehn Jahren, in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden mit 15 Jahren. Strafbarkeitsgrenzen sind abhängig von dem jeweiligen Jugendhilferecht, das heute in Deutschland in dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26.