Fur wen gilt Jugendstrafrecht?

Für wen gilt Jugendstrafrecht?

Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Was regelt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht sieht im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht spezielle Sanktionen vor, mit denen erzieherisch auf jugendliche Straffällige eingewirkt werden soll. Um Jugendliche durch das Hauptverfahren möglichst wenig zu belasten, bestehen erweiterte Einstellungsmöglichkeiten vor der Hauptverhandlung.

Was ist eine Freiheitsstrafe für Jugendliche und Heranwachsende?

Es handelt sich dabei um eine speziell für Jugendliche und Heranwachsende konzipierte Freiheitsstrafe für die Dauer von mindestens sechs Monaten, die in besonderen Fällen bis zu zehn Jahre andauern kann und in einer Jugendstrafanstalt abzuleisten ist.

Welche Delikte sind im Rahmen der Jugendkriminalität zu bezeichnen?

Die im Rahmen der Jugendkriminalität als typisch zu bezeichnenden Delikte sind zumeist: Diebstahl, Sachbeschädigung (z.B. durch Graffiti), Körperverletzungsdelikte und die Beförderungserschleichung (das sog.

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Wie wird die Zuständigkeit der Jugendlichen bestimmt?

Die Zuständigkeit wird nunmehr durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt. Dabei erhält die Jugendstaatsanwältin/der Jugendstaatsanwalt einen nach der Dezernatskapazität räumlich abgegrenzten Bezirk zur Sachbearbeitung zugewiesen, in dem sie/er die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden bearbeitet.

Welche Täter sind nahe Bezugspersonen?

Fast die Hälfte der Täter sind nahe Bezugspersonen: Freunde der Eltern, Nachbarn, Lehrer, Babysitter, Erzieher in Heimen, Jugendgruppenleiter, Therapeuten, Ärzte, Pfarrer, Bademeister Nur 6–15\% sind Fremde, den Mädchen unbekannte Männer.