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Für wen gilt das VSBG?
Gilt die Info-Pflicht aus § 36 VSBG für alle Unternehmen? Die Pflicht aus § 36 VSBG gilt aber nur, wenn Sie: mehr als 10 Beschäftigte haben und. eine Webseite oder/und AGB verwenden.
Was ist ein ODR Link?
1 der ODR-Verordnung sieht folgende Informationspflicht vor: (1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein.
Was ist die OS-Plattform?
Die OS-Plattform dient dazu, eine außergerichtliche Streitbelegung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher aufgrund eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages, der, vereinfacht gesagt im Internet geschlossen wurde, zu ermöglichen.
Was ist ein OS Link?
Alle Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen in der Europäischen Union müssen auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform ergänzen. “Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Wann trat die streitbeilegungsverordnung in Kraft?
Schon im Februar 2016 trat die Streitbeilegungsverordnung der EU in Kraft; was jetzt folgt, ist die nationale Gesetzgebung. Übrigens: Auch damals fürchteten viele, dass die Verordnung zuallererst der Abmahnbranche nutzen würde – und irgendwann vielleicht auch den Verbrauchern.
Ist die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren freiwillig?
Auch für Webshop-Betreiber bzw den sonstigen Online-Vertrieb ist die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungs-Verfahren grundsätzlich (also wenn nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung durch gesonderte gesetzliche Vorschriften besteht) freiwillig.
Wie können Unternehmer sich bei Streitigkeiten mit Verbrauchern unterziehen?
Nach diesem Gesetz können sich Unternehmer bei Streitigkeiten mit Verbrauchern anstelle eines Gerichtsverfahrens freiwillig auch einem alternativen Streitbeilegungs-Verfahren unterziehen. Das Gesetz gilt für entgeltliche Verträge über Waren und Dienstleistungen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Internet.
Was ist die zuständige AS-Stelle?
Für Webshops bzw Online-Streitigkeiten ist zusätzlich (wenn nicht ausnahmsweise auch eine der anderen Schlichtungsstellen zuständig ist) in der Regel der „Internet-Ombudsmann“ die zuständige AS-Stelle. Für Webshops bzw Online-Streitigkeiten gibt es also regelmäßig (mindestens) zwei zuständige AS-Stellen.