Inhaltsverzeichnis
- 1 Für wen gilt das Gewaltschutzgesetz?
- 2 Wie beantrage ich kontaktverbot?
- 3 Wie kann ich eine bannmeile beantragen?
- 4 Welche Rechtsmittel gibt es gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss?
- 5 Wie ist die Rechtslage bei einer Kindeswohlgefährdung angenommen?
- 6 Wann trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft?
- 7 In welchen Gesetzen ist das Gewaltschutzgesetz geregelt?
- 8 Hat die Polizei Kenntnis über häusliche Gewalt?
- 9 Was ist die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt in Österreich?
Für wen gilt das Gewaltschutzgesetz?
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt grundsätzlich alle Menschen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind. Die Regelungen erfassen dabei sowohl häusliche Gewalt als auch Gewalt außerhalb von Nähebeziehungen.
Was beinhaltet das Gewaltschutzgesetz?
Neu am Gewaltschutzgesetz ist, dass die Person, von der eine Gewaltgefährdung ausgeht, polizeilich der Wohnung verwiesen werden kann, während das Opfer häuslicher Gewalt bleibt und nicht Zuflucht suchen muss. …
Wie beantrage ich kontaktverbot?
Ein Kontaktverbot kann ein Amtsgericht auf Antrag des Klägers nach § 1 und § 2 Gewaltschutzgesetz erlassen. Des Weiteren kann die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ein vorläufiges Kontaktverbot aussprechen. Es gilt nur im Verhältnis zwischen natürlichen Personen und ist in der Regel zeitlich befristet.
Was ist ein Gewaltschutzantrag?
Gewaltschutz gibt es nur auf Antrag und nur bei Gericht. Zwar kann das Opfer von Gewalt die Polizei informieren, die dann eine Strafanzeige und ggf. Nur ein Gericht kann Anordnungen treffen, die das Opfer von Gewalt auf Dauer vor dem Täter schützen.
Wie kann ich eine bannmeile beantragen?
Ein Opfer von Bedrohung, Gewalt oder Stalking sollte unbedingt einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht stellen. Das Gericht kann ganz konkrete Anordnungen treffen: Der Täter darf sich einer Person bis zu einem bestimmten Abstand nicht mehr nähern, eine Art Bannmeile also.
Was kostet ein Gewaltschutzverfahren?
Für das Hauptsacheverfahren beträgt der Verfahrenswert 3.000 €, daraus errechnen sich 178 € Gerichtskosten und 586,08 € Anwaltskosten. Bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren ist der Verfahrenswert auf 1.500 € halbiert, so dass 97,50 € Gerichts- und 336,18 € Anwaltskosten entstehen.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss?
Ein Rechtsmittel gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss gibt es nicht. Es kann lediglich ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt werden. Das Gericht wird dann einen nichtöffentlichen Termin bestimmen. Zu diesem Termin werden keine Zeugen geladen.
Was ist eine gerichtliche Anordnung wegen Kindeswohlgefährdung durch Smartphone?
Gerichtliche Anordnung wegen Kindeswohlgefährdung durch Smartphone Nutzung und freien Internetzugang Dazu entschied am 15.06.2018 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Das Amtsgericht Bad Hersfeld der Kindesmutter auferlegt, dem Kind ein eigenes und frei zugängliches Smartphone nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
Wie ist die Rechtslage bei einer Kindeswohlgefährdung angenommen?
Recht einfach ist die Rechtslage bei einer Gefährdung des Vermögens eines Kindes: Gemäß § 1666 Abs. 2 BGB wird eine Kindeswohlgefährdung angenommen, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Pflicht auf Zahlung von Kindesunterhalt nicht oder nur ungenügend nachkommt.
Wie wird die Kindeswohlgefährdung unterschieden?
Grundsätzlich wird dabei zwischen zwei verschiedenen Arten der Kindeswohlgefährdung unterschieden: Elterliches Handeln, beispielswiese Gewaltanwendung gegenüber dem Kind; Elterliches Unterlassen, zum Beispiel Vernachlässigung eines Kindes.
Wen schützt das Gesetz? Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt grundsätzlich alle Menschen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind. Außerdem bietet das Gesetz Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Nachstellungen („Stalking“).
Wann trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft?
Deutschland
Basisdaten | |
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Rechtsmaterie: | Privatrecht |
Fundstellennachweis: | 402-38 |
Erlassen am: | 11. Dezember 2001 ( BGBl. I S. 3513 ) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2002 |
Wie lange gilt ein Gewaltschutzgesetz?
Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz sind zeitlich befristet. Meistens sind sie für sechs Monate gültig. Sollte die Belästigung anhalten, können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dies muss jedoch vor Ablauf der Frist geschehen und erneut glaubhaft gemacht werden.
In welchen Gesetzen ist das Gewaltschutzgesetz geregelt?
Das Gewaltschutzgesetz fasst Regelungen aus 3 verschiedenen Gesetzen zusammen: dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der Exekutionsordnung (EO) und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Es ist 1997 in Kraft getreten und wird laufend verbessert.
Was ist häusliche Gewalt?
Dabei umfasst häusliche Gewalt verbale Beeinträchtigungen wie Bedrohungen, Erniedrigungen und Beleidigungen als auch körperliche Gewalt jeder Art und Intensität (z.B. Schläge, sexuelle Gewalt, Vergewaltigung, Totschlag, Mord). Häusliche Gewalt wird in allen sozialen Schichten unabhängig vom Bildungsgrad oder den Einkommensverhältnissen angewendet.
Hat die Polizei Kenntnis über häusliche Gewalt?
Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
Was regelt das Gewaltschutzgesetz?
Das Gewaltschutzgesetz – kurz GewSchG – regelt den Schutz einer Person vor häuslicher Gewalt. Es umfasst insgesamt vier Paragrafen und trat am 1.1.2002 in Kraft. Die einzelnen Paragrafen lauten wie folgt:
Was ist die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt in Österreich?
Die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt wurde seitdem zum Standard der Politik in den westlichen Ländern. Österreich war das erste Land in Europa, das ein Gewaltschutzgesetz erlassen hat.