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Für welche Waffen brauche ich eine Waffenbesitzkarte?
Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Was muss ich für eine WBK machen?
Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte
- Volljährigkeit.
- Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG.
- persönliche Eignung nach § 6 WaffG.
- Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang.
- bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach §§ 8 und 14 WaffG.
Was darf ich mit einer WBK?
Als Inhaber einer WBK darf man Flinten und Munition erwerben, besitzen und auf zugelassenen Schießständen damit schießen. Waffen und Munition dürfen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu Hause aufbewahrt und transportiert werden. Eine Waffenbesitzkarte ist nicht zu verwechseln mit einem Waffenschein.
Wie kann man eine Waffe kaufen?
Zum einen kann man diese oft in Waffen- oder Sportgeschäften kaufen. Dies hat natürlich den Vorteil, dass man sich ein direktes Bild von der Waffe und der Verarbeitung machen kann. Doch oft ist die Auswahl hier sehr beschränkt.
Welche Bewilligung benötigt man für eine Waffe?
Um zu wissen, welche Bewilligung es benötigt, muss zuerst einmal erfasst werden, in welche Kategorie die zu erwerbende Waffe gehört. Man unterteilt hier in meldepflichtige Waffen, bewilligungspflichtige Waffen, verbotene Waffen (aber nicht so ganz verboten) und übrige verbotene Waffen (die sind mehr verboten als die verbotenen).
Wie kann ich eine Waffe erwerben?
Als Privatperson eine Waffe erwerben Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder ausgeliehen wird. Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Was benötigen sie für den Erwerb der verbotenen Waffen?
Für den Erwerb der übrigen verbotenen Waffen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro. Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein.