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Für welche Kosten muss der Ausbildungsbetrieb nicht aufkommen?
Schulbücher und Lernmittel müssen Sie als Ausbilder nicht bezahlen. Wenn die Berufsschule die Bücher und Lernmittel nicht stellt, zahlt der Auszubildende selbst. Um potenzielle Auszubildende für sich zu gewinnen, können Sie gerne diese Kosten übernehmen.
Was muss ein Ausbilder zahlen?
Die Ausbildung muss für den Azubi kostenlos sein. Alle Dinge, die der Lehrling für die Lehre und für die Prüfungen braucht, müssen vom Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt werden, also zum Beispiel Werkzeuge oder Werkstoffe, Übungsstücke und das Berichtsheft.
Was sind die Kosten für die Ausbildung in der Berufsschulen?
Sie ist gesetzlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Durch den dualen Bildungsansatz sind die Betriebe vor allem für Kosten wie die Ausbildungsvergütung, Personalkosten für die Ausbilder, bestimmte Prüfungsgebühren oder auch Arbeitsmaterialien verantwortlich. Der Staat übernimmt die Finanzierung der Berufsschulen.
Was muss der Auszubildende finanzieren?
Nicht finanzieren müssen Sie das, was in den Bereich Berufsschule fällt. Lernmittel wie Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner usw. muss der Auszubildende selbst beschaffen und auch finanzieren. Selbstverständlich sind hier auch seine Eltern möglicherweise in der Pflicht – das gilt vielfach auch für Azubis, die bereits 18 Jahre oder älter sind.
Was muss der Auszubildende selbst beschaffen?
Lernmittel wie Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner usw. muss der Auszubildende selbst beschaffen und auch finanzieren. Selbstverständlich sind hier auch seine Eltern möglicherweise in der Pflicht – das gilt vielfach auch für Azubis, die bereits 18 Jahre oder älter sind.
Was muss der Azubi als Ausbildungsbetrieb bezahlen?
Lernmittel wie Schulbücher, die in der Berufsschule benötigt werden, müssen Sie als Ausbildungsbetrieb dagegen nicht bezahlen. Soweit die Schule (das Bundesland) die Lernmittel nicht kostenlos zur Verfügung stellt, ist der Azubi selbst in der Pflicht.