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Bin ich verpflichtet meine Gehaltsabrechnung zu prüfen?
Hat ein Arbeitnehmer eine Überprüfungspflicht der Lohnabrechnung? Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Lohnabrechnung seines Arbeitgebers zu überprüfen. Ist der Mehrbetrag aber so groß, dass er auch ohne genauere Überprüfung auffällt, muss der Arbeitnehmer dies seinem Arbeitgeber mitteilen.
Wer prüft meine Gehaltsabrechnung?
Sowohl bei einem Steuerberater als auch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie Ihre Lohnabrechnung überprüfen lassen und haben dabei gleichzeitig den Fachmann zur Seite, der Ihnen eine rechtssichere Auskunft zum weiteren Vorgehen geben kann.
Bis wann muss die Lohnabrechnung erstellt werden?
Dabei gilt als Basis der 31. Dezember eines Jahres – wer an diesem Tag im Unternehmen beschäftigt ist, muss eine Jahresabrechnung erhalten. Die Frist für die Erstellung der Abrechnung endet am 15. April des Folgejahres.
Ist der Schlüssel von der Arbeit teuer?
Allerdings muss der Arbeitnehmer in der Regel nicht für den vollständigen Schaden aufkommen. Für Arbeitnehmer, die den Schlüssel von der Arbeit aus Versehen verlieren, kann es teuer werden. Dies gilt aber nicht immer. Wie die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Faktoren sind bei einem arbeitsschlüssel verloren?
Entscheidend sind Faktoren wie Grad der Fahrlässigkeit, Typ der Schließanlage und Versicherungsart. Mit entsprechender Vorsorge kann die finanzielle Haftung beschränkt oder aufgehoben werden. Wenn ein Arbeitsschlüssel verloren wurde, stellt sich zuallererst die Frage, auf welche Weise der Verlust zustande kam.
Was ist die buchhalterische Aufgabe der Quittung?
Die buchhalterische Form und Aufgabe der Quittung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Im § 368 BGB heißt es, dass der Leistungserbringer eine Quittung als schriftliches Dokument für den Empfang einer Zahlung ausstellen muss, wenn der Kunde das verlangt.
Wie kann der Versicherte über das Geld verfügen?
Über das Geld kann der Versicherte frei verfügen. Bei der Inanspruchnahme von professionellen Pflegeinstitutionen (z.B. durch Pflegedienst) rechnet die Pflegeversicherung direkt mit dem Dienstleister ab. Allerdings besteht nur Anspruch auf einen Teil der Kosten!