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Bin ich verpflichtet eine Reha zu machen?
Ihre Krankenkasse darf Sie zur Reha zwingen. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit, den Bescheid einer Sozialbehörde mithilfe eines Widerspruchs anzufechten. Aber im Grundsatz ist es das Recht der Krankenversicherung, Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Reha überprüfen zu lassen.
Kann man eine Reha ablehnen?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, eine bewilligte Rehabilitation zu verweigern, denn hier greift das Arbeitsrecht. So ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber den Betroffenen für den Zeitraum der Reha-Maßnahme freistellen und eine Lohnfortzahlung leisten muss.
Kann man mich zu einer Reha zwingen?
Die Krankenkasse ist nicht gezwungen, zum Reha-Antrag aufzufordern. Es liegt vielmehr in ihrem Ermessen. Allerdings ist der Versicherte nicht verpflichtet, das unter Umständen vorausgefüllte und womöglich mit dem Aufdruck „Eilantrag“ versehene Formular der Krankenkasse zu benutzen.
Was sollten sie beachten nach der Reha?
Achten Sie darauf, dass er Sie nicht zu schnell wieder in Besitz nimmt. Nach der Reha kommen viele Fragen auf Sie zu. Klären Sie eines nach dem anderen. Wichtig ist vor allem Ihre medizinische Versorgung – sofern noch erforderlich, die Rückkehr in das Arbeitsleben – falls möglich.
Was versteht man unter einer Geriatrischen Reha?
Was versteht man unter einer geriatrischen Reha? Die geriatrische Rehabiliation ist eine besondere Form der Rehabiliation, die die Besonderheiten bei älteren Menschen berücksichtigt. Das Ziel der Rehabilitation ist die Wiederherstellung der Selbstständigkeit und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit älterer Patienten.
Wie findet der Abschluss in der Reha statt?
Der Abschluss in der reha. Zum Ende der Rehabilitaionsmaßnahme findet die Abschlussuntersuchung beim Arzt statt, um zu überprüfen inwieweit Herr Muster seine Therapieziele erreichen konnte. Zudem kann Herr Muster in einem ausführlichen Gespräch alle offen gebliebenen Fragen besprechen.
Was gilt für eine Reha-Maßnahme in einer Klinik?
Es gilt generell: Hat die gesetzliche Rentenversicherung (oder auch eine Krankenkasse) eine Reha-Maßnahme in einer Klinik bewilligt, besteht eine Mitwirkungspflicht, um möglichst schnell wieder gesund zu werden bzw. den Rentenbeginn hinauszuschieben. Eigenmächtig darf man deshalb nicht einer Reha fern bleiben.