Was ist bei einem Gesellschaftsvertrag zu beachten?

Was ist bei einem Gesellschaftsvertrag zu beachten?

Pflichtbestandteile im Gesellschaftsvertrag der GmbH:

  • Sitz der Firma und der Gesellschaft.
  • Geschäftszweck bzw. Gegenstand der Unternehmung.
  • Festlegung des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)
  • Festlegung der Geschäftsanteile und der Nennbeträge die jeder Partner gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.

Wer schreibt einen Gesellschaftsvertrag?

Wer eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, benötigt einen Gesellschaftsvertrag. Den Gesellschaftsvertrag setzen die Geschäftsführer und Gesellschafter gemeinsam auf und beurkunden diesen notariell.

Wann muss Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden?

Notarieller Beurkundung bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur in Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn er eine Verpflichtung zur Übertragung einer Immobilie oder eines GmbH-Anteils begründet.

In welcher Form muss der Gesellschaftsvertrag der GmbH abgeschlossen werden?

Bei Kapitalgesellschaften ist notarielle Beurkundung (§ 23 Abs. 1 AktG, § 2 Abs. 1 GmbHG) des Gesellschaftsvertrags vorgesehen. Wird diese Form nicht eingehalten, ist der Gesellschaftsvertrag nach § 125 BGB nichtig.

Wie erklären sich die Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvertrag?

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Mit dem Gesellschaftsvertrag einigen sich die GmbH-Gesellschafter auf die wesentlichen Rechts- und Machtbeziehungen in der GmbH. Geregelt werden die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Organe der GmbH zueinander (Beziehung zwischen Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung und gegebenenfalls die Stellung eines Beirats).

Welche Verträge gibt es neben dem Gesellschaftsvertrag?

Weitere Verträge neben dem Gesellschaftsvertrag. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH oder UG wird meist auch die Geschäftsordnung angeführt, die von den Gesellschaftern erstellt werden kann. Die Geschäftsordnung enthält dann weiterführende Bestimmungen für die Geschäftsführer und deren Handlungsbefugnisse.

Welche Regelungen gehören in der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelung?

Individuelle Regelungen zur Erbfolge in der GmbH gehören in jeden Gesellschaftsvertrag, wenn es sich bei den GmbH-Gesellschaftern um natürliche Personen handelt. Die gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen gehen testamentarischen Regelungen vor. In der Praxis sind die sog. Vinkulierungsklauseln im Gesellschaftsvertrag sehr wichtig.

Kann der Gesellschaftsvertrag nicht wirksam sein?

Sollte der Gesellschaftsvertrag nicht wirksam geschlossen sein, kann dies weitreichende Folgen für Sie als Gesellschafter haben, wenn Sie dennoch im Glauben der beschränkten Haftung die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Kontaktieren Sie uns daher unter [email protected].

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