Wann wird eine Betriebsvereinbarung benotigt?

Wann wird eine Betriebsvereinbarung benötigt?

Das hat folgenden Hintergrund: Will der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, für die er – weil sie mitbestimmungspflichtig ist – eine positive Zustimmung des Betriebsrats benötigt, so empfiehlt es sich, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu treffen. Diese ist zumeist eine Betriebsvereinbarung.

Welche Regelungen können in einer Betriebsvereinbarung enthalten sein?

Was regelt eine Betriebsvereinbarung?

  • Arbeitszeiten.
  • Arbeitszeitmodelle (wie Gleitzeit) und Stundenkonto.
  • Pausenregelungen.
  • Urlaubsplanung.
  • Details zu Einstellung und Kündigung.
  • Arbeitsschutz.
  • Schichtarbeit.
  • Kleiderordnung.

Wie verfasse ich eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist immer schriftlich zu verfassen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Ist dies geschehen, muss sie im Betrieb öffentlich ausgelegt werden, so dass jeder Beschäftigter freien Zugang zu ihr hat.

Wie kann eine Betriebsvereinbarung geändert werden?

Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com) Wie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, so kann sie auch geändert werden und zwar durch einen Beschluss des Betriebsrates. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.

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Ist die Betriebsvereinbarung schriftlich vorgeschrieben?

Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sie schriftlich abschließen und unterzeichnen. Das gilt nicht, wenn die Betriebsvereinbarung durch den Spruch der Einigungsstelle zustande kommt. Dennoch ist die Schriftform auch in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist von der Betriebsvereinbarung zu unterscheiden?

Von der Betriebsvereinbarung sind sonstige, formlose Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat z. B. in Form von Regelungsabreden zu unterscheiden. Diese entfalten lediglich schuldrechtliche Wirkung und sind für die Arbeitnehmer unverbindlich.

Ist der Arbeitgeber zuständig für die Betriebsvereinbarung?

Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.