Inhaltsverzeichnis
Warum gibt es die Klausel?
Zweck dieser Bestimmungen ist es, den Vertragspartner des Verwenders vor unbilligen Klauseln zu schützen. Diese Inhaltskontrolle erstreckt sich auf Klauseln, die vom Gesetz abweichen oder das Gesetz ergänzende Regelungen treffen.
Wann ist eine Vertragsklausel unwirksam?
Ist eine Klausel nicht individualvertraglich ausgehandelt, so ist sie nach § 307 BGB stets unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. 1 Satz 2 BGB bereits dann, wenn eine Vertragsklausel nicht klar und bestimmt genug formuliert ist.
Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht?
Verkürzte Form: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Genau dies – nämlich den Willen der Parteien, auch ohne den unwirksamen Teil an der Vereinbarung festzuhalten – bringt der erste Satz der obigen salvatorischen Klausel zum Ausdruck.
Was sind die wichtigsten Vertragsklauseln?
Damit Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie diese wichtigen Klauseln in Ihr Angebot aufnehmen: 1. Vertragsklausel: Die „Befristung“ „Befristung” lautet eine der wichtigsten Regelungen, die Sie treffen müssen.
Was ist die „Vertragsklausel-Richtlinie“?
Die „Vertragsklausel-Richtlinie“ der EG vom April 1993 befasste sich mit missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen und wies die EU-Mitgliedstaaten an, dafür Sorge zu tragen, dass die mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträge keine missbräuchlichen Klauseln enthalten.
Was sind Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag?
Zudem erweitern Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag das gesetzliche Weisungsrecht. Sie sorgen für eine gewisse Flexibilität beim Personaleinsatz. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung erlaubt. Sie müssen aber verständlich sein und dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
Warum sollten sie die freistellungsklauseln verwenden?
Freistellungsklauseln sollten Sie nur verwenden, wenn Sie die angebotene Lieferung oder die genannten Preise nicht in jedem Fall garantieren können. Situation: Sie wissen nicht, ob Sie die angebotene Ware in ausreichender Menge liefern können.