Wer darf Medikamente verordnen?
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen ausschließlich Ärzte verschreiben. Weder Psychologen noch Heilpraktikern oder Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ist das Ausstellen von Rezepten erlaubt.
Haben Zahnärzte einen arztausweis?
Ab sofort können Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hamburg den elektronischen Zahnarztausweis / elektronischen Heilberufsausweis (eZAA/ eHBA) beantragen. Der elektronische Heilberufsausweis besitzt derzeit alle Funktionen eines Sichtausweises, zusätzlich verfügt er über einen Chip für die elektronische Signatur.
Warum darf der Zahnarzt Rx-Arzneimittel verschreiben?
Nach Auffassung der BLAK darf der (Zahn-)Arzt Rx-Arzneimittel nur in erlaubter Ausübung seines Berufs verschreiben. Die Approbation als Zahnarzt berechtige daher ausschließlich zur berufsmäßigen, auf zahnärztliche wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Wie führt ein Zahnarzt Beispiele von Arzneimitteln in der Zahnheilkunde an?
Ein Zahnarzt führt als Beispiele von Arz- neimitteln in der Zahnheilkunde Tranquili- zer als Prämedikation und Corticoid als Not- maßnahme an (zm 2008 Heft 10, Seite 10). Ein Zahnarzt, der außerhalb der Zahnheil- kunde Arzneimittel verschreibt, verstößt gegen das Heilpraktikergesetz und macht sich strafbar.
Was dürfe der Zahnarzt als Zahnarzt verschreiben?
Demnach dürfe der Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in erlaubter Ausübung seines Berufs verschreiben. Die Approbation als Zahnarzt berechtige daher ausschließlich zur berufsmäßigen, auf zahnärztliche wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Wie dürfen Ärzte und Zahnärzte Betäubungsmittel verschreiben?
Lebensjahr darf der Arzt auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Nasenspray, Läusemittel oder Mittel zum Inhalieren auf Krankenkassenkosten verordnen. Betäubungsmittel dürfen Ärzte und Zahnärzte nur auf vorgesehenen amtlichen Formblättern verschreiben. Die gibt die Bundesopiumstelle personenbezogen für einen Arzt aus.