Wo kann man prüfen ob Firmennamen schon vergeben sind?
Noch vor dem Besuch beim Amtsgericht kannst du selbst prüfen, ob der gewünschte Marken- oder Firmenname bereits vergeben ist. Über die Website des Handelsregisters kannst du einen Blick in den öffentlich zugänglichen Bereich des Registers werfen und durch die bereits vorhandenen Firmennamen stöbern.
Was ist bei einer GmbH wichtig?
die Firma (Name und der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung”, „GmbH” oder eine andere verständliche Abkürzung), der Gegenstand des Unternehmens (also der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft), die Höhe des Stammkapitals, die Höhe der Stammeinlage (Geschäftsanteile) der einzelnen Gesellschafter.
Wie kann man die Verfügbarkeit des Namens überprüfen?
Ein weiterer Schritt, um die Verfügbarkeit des Namens zu überprüfen, ist die Recherche nach eingetragenen Marken, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt. Stellt man fest, dass der Name bereits vergeben ist, kann man den Namensinhaber kontaktieren und gegebenenfalls Verhandlungen aufnehmen.
Was ist die offizielle Unternehmensbezeichnung?
Die Unternehmensbezeichnung ist der offizielle Name eines Unternehmens, das nicht im Handelsregister eingetragen wird. Für die Gewerbeanmeldung müssen sich Kleingewerbe, Freiberufler sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Eintrag im Handelsregister eine offizielle Unternehmensbezeichnung ausdenken.
Ist die Verfügbarkeit des Firmennamens noch frei?
Als erster Schritt, um die Verfügbarkeit des Firmennamens zu überprüfen, bietet es sich an, eine Internetrecherche durchzuführen. Wenn die gewünschte Domain noch frei ist, ist das schon mal ein gutes Zeichen.
Ist der Name bereits vergeben?
Stellt man fest, dass der Name bereits vergeben ist, kann man den Namensinhaber kontaktieren und gegebenenfalls Verhandlungen aufnehmen. Falls der Name noch frei ist, kann man sich gleich selbst überlegen, ob man ihn zum Schutz des eigenen Firmennamens als Marke eintragen lassen möchte.