Wie kann man einen Schuldner ausfindig machen?

Wie kann man einen Schuldner ausfindig machen?

das örtliche Einwohnermeldeamt kontaktieren und dort die aktuelle Adresse zum Haupt- und Nebenwohnsitz des Schuldners erfragen. Lässt sich der Schuldner-Adresse nicht ermitteln, kann der Gerichtsvollzieher den Aufenthaltsort auch über folgende Behörden in Erfahrung bringen: Ausländerzentralregister.

Wie bekomme ich von einer Person die Adresse raus?

Um eine Melderegisterauskunft einzuholen, stehen dem Suchenden zwei mögliche Wege zur Verfügung. Er kann selbst beim Bürgerbüro, an dem sich die Meldestelle befindet, anfragen. Des weiteren ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage auch online möglich. Eine Auskunft kann somit bequem von zu Hause aus eingeholt werden.

Wie gehen sie bei der Ermittlung der Gläubiger vor?

Gehen Sie bei der der Ermittlung der Gläubiger sorgfältig vor. Das Gläubigerverzeichnis bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss auch die Gläubiger enthalten, deren Forderung Sie bestreiten. Z.B. weil Sie meinen, denen steht nicht so viel zu, wie die Gläubiger fordern. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng.

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Was muss das Gläubigerverzeichnis enthalten?

Das Gläubigerverzeichnis bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss auch die Gläubiger enthalten, deren Forderung Sie bestreiten. Z.B. weil Sie meinen, denen steht nicht so viel zu, wie die Gläubiger fordern.

Wie ermitteln sie vergessene Gläubiger?

Vergessene Gläubiger ermitteln: Bestimmen Sie die zustellungsfähigen Anschriften sowie Aktenzeichen Ihrer Gläubiger. Ermitteln Sie anhand der Gläubigerkorrespondenz die richtigen und vollständigen Wohn- oder Geschäftsanschriften Ihrer Gläubiger. Diese müssen zustellungsfähig sein, d.h.

Was nehmen die Gläubiger in Anspruch?

Sollten diese auch erfolglos bleiben, nehmen die Gläubiger meisten fremde Hilfe in Anspruch. Dies sind in der Regel Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte. Die Kosten, die für die Beauftragung von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.