Was fallt unter Erstberatung?

Was fällt unter Erstberatung?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst“ (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05).

Wird Erstberatung angerechnet?

Nach Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG wird die Beratungsgebühr auf die Gebühr einer sonstigen Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, angerechnet.

Ist die Beratungshilfe in Anspruch genommen worden?

Festzuhalten ist allerdings, dass wenn bereits der Anwalt vor Bewilligung der Beratungshilfe in Anspruch genommen wird und der Beratungsschein vom Gericht nicht gewährt wird, der Mandant die Kosten nach der RVG selbst zu tragen hat. Es sollte also zunächst abgewartet werden, ob das Gericht dem Antrag auf Beratungshilfe statt gibt.

Warum ist die Beratungshilfe nicht anwendbar?

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Die Beratungshilfe ist nicht auf alle Rechtsgebiete anwendbar. So sind beispielsweise Sachen des Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts zwar in der Beratung eingeschlossen aber von Vertretung und Verteidigung ausgenommen, sofern sie im Zusammenhang keinen Bezug auf die Rechtsgebiete haben, die eingeschlossen sind.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher?

Gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf die anwaltliche Erstberatung für Verbraucher höchstens 226,10 € kosten. Beauftragen Sie den Anwalt mit Ihrem Fall, kann er diese Kosten – je nach Absprache – auf die Folgekosten anrechnen.

Wie hoch darf die Erstberatung betragen?

Verbraucher, darf die Gebühr für die Erstberatung maximal 226,10 € € und die Beratungsgebühr maximal 297,50 € (inkl. MwSt.) betragen. Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispiele aus dem Anwaltskostenrechner entnehmen.