Wie zahlt man eine Rechnung per E-Mail?

Wie zahlt man eine Rechnung per E-Mail?

1) Rechnungen per E-Mail müssen dieselben Pflichtangaben enthalten wie Papierrechnungen

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung.
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer.

Ist eine Rechnung per E-Mail gültig?

Eine Rechnung per E-Mail ist rechtlich gültig Es gibt immer wieder Kunden, die nur Papierrechnungen akzeptieren. Aber elektronische Rechnungen, zu denen auch per E-Mail verschickte Rechnungen zählen, sind auf dem Vormarsch.

Ist die Rechnung per E-Mail wichtig?

Die Rechnung per E-Mail muss dieselben Pflichtangaben enthalten, wie eine klassische Papierrechnung. Zudem gilt es als Unternehmen weitere Punkte wie beispielsweise die Aufbewahrungsfrist zu beachten, die in § 14 UStG festgehalten sind. Der Trend zur Rechnung per E-Mail wird 2018 weiter zunehmen. Wieso?

Wie wird die Rechnung per E-Mail eingebettet?

Sie wird meist in einer PDF- oder Bild-Datei angehangen oder als Downloadlink in der E-Mail eingebettet. Die Rechnung per E-Mail muss dieselben Pflichtangaben enthalten, wie eine klassische Papierrechnung.

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Was ist eine elektronische Rechnung per E-Mail?

Definition: elektronische Rechnung per E-Mail Eine Rechnung per E-Mail stellt eine Art der elektronischen Rechnung dar. Die Rechnung wird in diesem Fall per E-Mail an den Rechnungsempfänger übermittelt. Sie wird meist in einer PDF- oder Bild-Datei angehangen oder als Downloadlink in der E-Mail eingebettet.

Wie lange dauert die Aufbewahrung von Rechnungen per E-Mail?

5) Die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen per E-Mail beträgt zehn Jahre (§14b UStG). Die Aufbewahrungspflicht von ausgestellten und empfangenen Rechnungen liegt bei zehn Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.