Wie wird die Zertifizierung von Medizinprodukten ausgestellt?

Wie wird die Zertifizierung von Medizinprodukten ausgestellt?

Bescheinigungen zur Zertifizierung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ( IVD) werden von den Benannten Stellen ausgestellt. Die Benannten Stellen vergeben bei Registrierung die „Nummer der Bescheinigung“. Diese Bescheinigungsnummer muss im Medizinprodukte-Informationssystem bei den Produktanzeigen eingetragen werden.

Was ist der Code der zuständigen Behörde für Medizinprodukte?

Der Code der zuständigen Behörde für Medizinprodukte setzt sich zusammen aus dem Zwei-Buchstaben-Länder-Code nach ISO 3166, gefolgt von einem Schrägstrich, den Buchstaben CA und der Nummer der Behörde im Staat, z.B. DE/CA37.

Wie können medizinische Abkürzungen verwendet werden?

Die folgende Liste enthält medizinische Abkürzungen wie sie in der Literatur, in Medizingutachten, in Arztbriefen (Entlassungsbriefen, Patientenbriefen), auf Rezepten und in der Arztpraxis verwendet werden.

Welche Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Medizinproduktebereich geregelt?

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Die Aufgaben und Zuständigkeiten des BfArM im Medizinproduktebereich sind in § 32 Absatz 1 sowie § 33 MPG geregelt.

Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?

Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).

Wie können sie ihren Anspruch auf Datenauskunft geltend machen?

Stellen Sie in einer erteilten Datenauskunft fest, dass diese Fehler enthält bzw. Daten, die nicht hätten aufgeführt werden dürfen, bei dem Unternehmen oder der Behörde hinterlegt sind, können Sie Ihren nach §§ 20, 35 BDSG bestehenden Anspruch auf Datenlöschung, -berichtigung oder -sperrung geltend machen, denn:

Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?

„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.

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