Kann die Rente gesperrt werden?

Kann die Rente gesperrt werden?

Ja, die gesetzliche Rente ist pfändbar. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitseinkommen. Sind zukünftige Rentenbezüge pfändbar? Ja, in gewisser Weise,denn auch die Pfändung von Rentenanwartschaften – also einem zukünftigen Rentenanspruch – ist möglich.

Wer darf Renten pfänden?

Folglich gilt auch: pfändbar ist nur jener Teil der Altersrente, der über der aktuellen Pfändungsfreigrenze liegt. Diese soll gewährleisten, dass auch Menschen mit Schulden ein Existenzminimum verbleibt. Zudem sollen unterhaltspflichtige Personen auch weiterhin Unterhalt zahlen können.

Wie hoch kann die Rente gepfändet werden?

Die Pfändungsfreigrenze für einen alleinstehenden Rentner (und Arbeitnehmer) liegt nach der am 01.07.2011 erfolgten Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen bei 1.029,99 Euro netto und für Verheiratete bei 1.419,99 Euro netto – nur was über diesem Betrag hinaus zur Verfügung steht kann auch gepfändet werden.

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Kann die gesetzliche Rente gepfändet werden?

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach geltendem Recht wie Arbeitseinkommen behandelt. Deshalb können sie grundsätzlich auch gepfändet werden. Pfändbar ist jedoch nur der Teil der Rente, der über der so genannten Pfändungsfreigrenze liegt.

Kann die Rente gepfändet werden?

Von der Pfändung umfasst ist die Altersrente oder auch die Erwerbsminderungsrente. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird als laufende Geldleistung gewährt und gehört damit, wie die Altersrente, zu den nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbaren Ansprüchen.

Können Pensionen gepfändet werden?

Alle Altersrenten können gepfändet werden Altersrenten – auch private Renten und die Riester-Rente –, aber auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten können gepfändet werden.

Kann der Gläubiger die Zusammenrechnung der Renteneinkünfte beantragen?

In diesen Fällen kann der Gläubiger die Zusammenrechnung der Renteneinkünfte beantragen, § 850 e Zivilprozessordnung. Aufgepasst! Ab dem 01.07.2017 gibt es neue Pfändungsfreigrenzen. So ist jetzt der pfändungsfreie Betrag aus Einkommen für einen alleinstehenden Menschen ohne Kinder bis 1139€ Netto.

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Hat ein Rentner während des Rentenbezugs geheiratet?

Klar ist dabei: Hat ein Rentner während des Rentenbezugs geheiratet, dürfte der Rentenversicherung dies in der Regel nicht bekannt sein. Die Kasse dürfte im Regelfall auch nicht wissen, dass der Betroffene – beispielsweise – ein 16-jähriges Kind hat, dem er Unterhalt leisten muss.

Ist der Grundfreibetrag unter der Rente gepfändet?

Der Betrag, der über den Grundfreibetrag hinausgeht, kann gepfändet werden. Liegt die Rente unter dem Freibetrag, kann keine Pfändung der Rente erfolgen. Derzeit gilt bei der Rente eine Pfändungsfreigrenze von 1.259,99 Euro, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen.

Ist der Teil der Rente gepfändet?

Das bedeutet, dass nur ein Teil der Rente gepfändet wird. Den unpfändbaren Teil der Rente darf der Schuldner selbst einbehalten, um in der Lage zu sein, wichtige Lebenshaltungskosten zu decken. Die Pfändungsgrenze bei Rente ist also dieselbe, die auch bei der Pfändung des Arbeitseinkommens Anwendung findet.