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Wer darf Forderungen verkaufen?
In der Regel kaufen Forderungskauf-Dienstleister die Forderungen von Unternehmen. Es ist jedoch nicht ratsam, dass jeder Unternehmer die Forderungen von anderen Unternehmen aufkauft. Grundsätzlich kann hingegen jedes Unternehmen seine Forderungen verkaufen.
Wer kauft Forderungen an?
Beim Forderungsverkauf tritt ein Gläubiger seine Forderung an einen Dritten gegen eine Kaufsumme ab. Es gibt verschiedene Arten von Forderungskäufern. Z.B. Factoring- und Inkassounternehmen, aber auch Rechtsanwälte und Banken.
Wer kauft meine Schulden?
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass jeder Gläubiger (also das Unternehmen oder Institut, dem Sie Geld schulden) grundsätzlich die Möglichkeit hat, Ihre Schulden an ein anderes Unternehmen oder Institut zu veräußern – wie auch jede andere Ware oder Dienstleistung verkauft werden kann.
Wie erfolgt der Verkauf einer Forderung an einen neuen Gläubiger?
Beim Verkauf einer Forderung wird diese an einen neuen Gläubiger übertragen, wobei der Forderungsverkauf auf einem Vertrag basiert. Durch die Abtretung der Forderung seitens des Gläubigers ist der Forderungsverkauf gemäß Definition erfüllt.
Warum sollte der Schuldner ein Angebot an alle Gläubiger machen?
Wer so vorgeht, verliert viel Geld, ohne sein Problem zu lösen. Deshalb gilt der Rat: Der Schuldner sollte ein Angebot im Rahmen des Schuldenbereinigungsverfahrens an alle Gläubiger gemeinsam machen, so wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat.
Was gilt für private Gläubiger?
Gleiches gilt für private Gläubiger, etwa wenn diese nach einem Privatverkauf im Internet oder über Kleinanzeigen nicht bezahlt wurden oder einem Dritten einen Privatkredit gewährt haben und der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Möchten Sie private Forderungen an ein Inkasso-Büro verkaufen, ist dies häufig möglich.
Was ist das obligatorische Schuldenbereinigungsverfahren vor der Insolvenz?
Deshalb ist das obligatorische Schuldenbereinigungsverfahren vor der Insolvenz ein erfolgversprechender Weg, den Schuldner aus der Überschuldung zu führen, die Interessen der Gläubiger auf bestmögliche Befriedigung zu sichern und das Insolvenzverfahren abzuwenden. Zugegeben, das Gesagte stellt den Idealfall dar.