Wie viel Geld darf man auf einem Pfandungsschutzkonto haben?

Wie viel Geld darf man auf einem Pfändungsschutzkonto haben?

Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.252,64 (bis Juni 2021: 1.178,59 €) je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt. Wenn Sie verheiratet und/oder für Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen.

Welche Konten können gepfändet werden?

Jeder Cent Guthaben auf Deinem Konto kann gepfändet werden. Das gilt sogar für den Bezug von Sozialleistungen und Kindergeld. Auf Deinem Konto wird nicht nach der Herkunft des Geldes unterschieden. Jedes Guthaben ist pfändbar.

Wie ermittelt man den Pfändungsfreibetrag?

Zur Berechnung der Pfändung bzw. zur Ermittlung des Pfändungsfreibetrags ist zunächst das Nettoeinkommen zu ermitteln. Dies ist das Gehalt abzüglich besonderer Zulagen des Arbeitgebers. Anschließend wird ermittelt, gegenüber wie vielen Personen der Schuldner unterhaltsverpflichtet ist.

Was ist ein Pfändungsbeschluss?

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Ein Pfändungsbeschluss (amtlich: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine Maßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung, mit der ein Gericht Forderungen gegen Drittschuldner oder das Kontoguthaben des Schuldners zur Begleichung einer ausstehenden Forderung des Gläubigers beschlagnahmt.

Ist die Pfändungsfreigrenze unpfändbar?

In Höhe dieser Beträge ist das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar. Die jeweils aktuelle Pfändungsfreigrenze können Schuldner in der Pfändungstabelle nachsehen, einer Anlage zu § 850c ZPO. Sie legt die jeweils geltende Pfändungsfreigrenze für das monatliche Arbeitseinkommen fest.

Wie erfolgt eine Pfändung für den Schuldner?

In der Regel erfolgt die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser verwertet das gepfändete Vermögen des Schuldners, um mit dem entsprechenden Erlös die Forderungen des Gläubigers zu tilgen. Der folgende Ratgeber erläutert, was eine Pfändung für den Schuldner bedeutet, und beantwortet die hierzu am häufigsten gestellten Fragen.