Wer ist berechtigt einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen?

Wer ist berechtigt einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen?

Antragsteller eines Eigenverwaltungsverfahrens kann nur der Schuldner selbst sein. Der Schuldner hat zu beantragen, dass die Eigenverwaltung angeordnet wird. Durch die Neuregelung des ESUG hat der Schuldner auch die Möglichkeit, das Unternehmen bis zur Eröffnung des Verfahrens in Eigenverwaltung zu führen.

Wer zahlt Gehalt bei Schutzschirmverfahren?

Auch im Schutzschirmverfahren gibt es Insolvenzgeld: Die Agentur für Arbeit zahlt das Gehalt der Mitarbeiter für die Dauer von drei Monaten.

Was bedeutet Schutzschirmverfahren für Gläubiger?

Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO). Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens verliert der Schuldner nicht die Kontrolle über sein Unternehmen. Er steht lediglich unter der Aufsicht von Insolvenzgericht und Sachwalter und ist während eines Moratoriums weitgehend dem Zugriff der Gläubiger entzogen.

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Welche Pflichten hat der Insolvenzverwalter?

Seine Aufgaben im Insolvenzverfahren sind auch mit Pflichten verbunden. Er ist gehalten, sorgfältig, ordentlich und gewissenhaft zu arbeiten. So muss der Insolvenzverwalter bei der Verwaltung des Besitzes ein Verzeichnis sowohl über die Insolvenzmasse als auch über die Gläubiger führen.

Wie ist die Vergütung des Insolvenzverwalters geregelt?

Maßgeblich für die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters ist die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV, vgl. § 65 InsO). Die Vergütung wird nach sog. Regelsätzen gewährt. Dabei ist zu beachten, dass der Regelsatz der Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet wird.

Wie wird der Insolvenzverwalter ernannt?

Der Insolvenzverwalter wird durch Bestellung vom Insolvenzgericht zu Beginn eines Insolvenzverfahrens ernannt. Er nimmt die Insolvenzmasse in Besitz und ist für deren Verwaltung und Verwertung zuständig.

Ist der amtliche Status des Insolvenzverwalters unproblematisch?

Während der amtsrechtliche Status des Insolvenzverwalters relativ unproblematisch ist, ist seit langem umstritten, gegenüber wem der Insolvenzverwalter im Außenverhältnis handelt. In Betracht kommt ein Handeln für und gegen die Masse, den Schuldner, die Gläubiger und im Falle der Prozessführung dem Gericht gegenüber.

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