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Wie läuft ein ao SF Verfahren?
AO-SF § 12 Abs. 1). Nach Eröffnung des Verfahrens werden eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die Entscheidung über eine sonderpädagogische Unterstützung und die Förderschwerpunkte trifft letztlich die Schulaufsichtsbehörde.
Wer stellt AO SF Antrag?
Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs erfolgt durch die Erziehungsberechtigten über die allgemeine Schule oder in begründeten Ausnahmefällen durch die allgemeine Schule nach vorheriger Information der Erziehungsberechtigten.
Wann bekommt man eine ao SF Hilfe?
Einen sonderpädagogischen Förderbedarf können folgende Behinderungen begründen:
- Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit)
- Geistige Behinderung.
- Körperbehinderung.
- Hörschädigung (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit)
- Sehschädigung (Blindheit, Sehbehinderung)
- Autismus.
Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt?
Mit dem sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Dem Gutachten geht ein ausführliches Feststellungsverfahren voraus, in dem das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet, untersucht bzw. befragt wird und Gespräche mit den Eltern geführt werden.
Wer entscheidet über sonderpädagogischen Förderbedarf?
Eltern oder Schule stellen einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung an die Schulaufsichtsbehörde. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet, ob eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogische Förderung braucht.
Wer kann ein AOSF Verfahren einleiten?
Den AO-SF-Antrag stellen Eltern und Schule in der Regel gemeinsam (in besonderen Fällen können Schule oder Elternhaus auch einen eigenständigen Antrag stellen).
Wer leitet AO SF Verfahren ein?
In Aus- nahmefällen (bei vermutetem Förderbedarf in den Bereichen Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) kann der Antrag auch direkt bei der Förderschule gestellt werden. Die Schulen leiten die Anträge an das Schulamt weiter.
Was fällt unter den Förderschwerpunkt Lernen?
Die schulische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen bezieht alle Schularten und Schulstufen ein. Dabei wird angestrebt, dass gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler mit und ohne Sonderpädagogischen Förderbedarf verwirklicht werden kann.
Wie sieht sonderpädagogische Förderung aus?
Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in NRW in der allgemeinen Schule statt. Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.
Wer stellt ein sonderpädagogisches Gutachten aus?
Ein sonderpädagogisches Gutachten wird von den zuständigen Förderzentren erstellt. Wenn Förderbedarf im Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vermutet wird, schreiben wir das Gutachten.
https://www.youtube.com/watch?v=Vz6H_MYn8vo