Wann ist eine Raumungsklage zulassig?

Wann ist eine Räumungsklage zulässig?

Nach der mündlichen Anhörung wird das Urteil geschrieben und den Parteien zugestellt. Dieser Schritt im Prozess der Räumungsklage dauert vier Wochen – dann wird das Urteil rechtskräftig. Die Folge: „Jene Seite, die den Rechtstreit verliert, muss die Prozesskosten und den Anwalt der Gegenseite zahlen.

Wann wird eine Räumungsklage eingereicht?

Vor allem wird eine Räumungsklage vom Vermieter eingereicht, wenn ein Mieter darauf pocht, dass der vom Vermieter genannte Kündigungsgrund nicht der Wahrheit entspricht. Wichtig ist, dass eine Räumungsklage erst dann eingereicht wird, wenn mindestens zwei Wochen nach der Kündigung vergangen sind – das ist die sogenannte Ziehfrist.

Was ist Voraussetzung für eine Räumung?

Voraussetzung für solch eine Räumung ist ein zuvor eingeholter Räumungstitel, welcher normalerweise alle Bewohner der Mietwohnung einschließen muss, die ein Besitzrecht haben. Ausgeführt wird eine Räumungsklage von einem Gerichtsvollzieher. Lässt der Mieter den Gerichtsvollzieher nicht freiwillig in die Wohnung, hat er das Recht, Zwang anzuwenden.

LESEN SIE AUCH:   Wie viel Sand geht in einen Sandsack?

Was ist der Anspruch auf Räumung der Wohnung?

Das ist der Fall, wenn dem Vermieter tatsächlich ein Anspruch auf Räumung der Wohnung gegen den Mieter zusteht. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Räumungsklage eine berechtigte Kündigung zu Grunde liegt. Unterschieden wird hierbei zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters.

Ist eine Räumungsklage ausschließlich gegen den Mieter erwirkt?

Richtet sich eine Räumungsklage ausschließlich gegen den Mieter, liegt ein Fehler vor und die Räumungsklage kann abgewiesen werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Räumungstitel nur gegen den Mieter erwirkt wird, dieser aber einen Untermieter bei sich wohnen hat, der nicht im Titel aufgeführt wird.