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Ist das Insolvenzverfahren schon eröffnet worden?
Ist das Insolvenzverfahren schon über Ihren Betrieb eröffnet worden, dann müssen Sie Ihre Liste mit Lohn- oder Gehaltsforderungen schriftlich an den Insolvenzverwalter schicken und ihn zur Zahlung auffordern. Bitte beachten Sie: Für Forderungen, die aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung stammen]
Wann kann eine Insolvenzeröffnung gestellt werden?
Der Antrag ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nachdem die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet geworden ist, zu stellen. Der Insolvenzeröffnungsantrag kann formlos oder auch mündlich zu Protokoll in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts gestellt werden. Eine Antragspflicht besteht für natürliche Personen generell nicht.
Ist die Verteilung der Insolvenzmasse beendet?
Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren beendet.
Ist ein Eröffnungsverfahren insolvenzfähig?
Eröffnungsfähig ist ein Verfahren ein Insolvenzgrund besteht und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das Gericht prüft nun, ob ein sog. Insolvenzgrund vorliegt. Dies sind insbesondere der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit sowie der Insolvenzgrund der Überschuldung.
Wie kann man eine private Insolvenz durchlaufen?
Auch ehemalige Selbstständigen, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus der Selbstständigkeit mehr bestehen, können die private Insolvenz durchlaufen. Für Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, ist laut Insolvenzrecht hingegen die Firmeninsolvenz – offiziell Regelinsolvenz genannt – vorgesehen.
Wie kann ich gegen eine Kündigung wegen Insolvenz geltend machen?
Sie können gegen eine Kündigung wegen Insolvenz, genau wie bei allen anderen Kündigungen, eine Kündigungsschutzklage einreichen. Auch hier gilt die dreiwöchige Frist von der Zustellung der Kündigung – wie bei jeder anderen Kündigung auch. Klagen sollten Sie, wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen – auch auf Urlaubsentgelt,
Ist die Insolvenz ein Ereignis an sich?
Die Insolvenz als Ereignis an sich ist kein Grund für eine Kündigung. Nachdem das Insolvenzverfahren über einen Betrieb eröffnet ist, können aber andere Umstände eintreten, die eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen.