Wo zahlt man die Selbstbeteiligung?
Antwort: Es gibt keine strenge Regel darüber, an wen die Selbstbeteiligung bei einem Kaskoschaden zu entrichten ist. Dies ist meistens von Faktoren seitens der Versicherung abhängig. Es gibt Versicherungen, die mit der jeweiligen Werkstatt direkt die Summe abrechnet, die von der Versicherung übernommen wird.
Was ist 150 Euro Selbstbeteiligung?
Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag. Für den Schadenfall bedeutet das: Sie zahlen für die Reparatur Ihren Eigenanteil, zum Beispiel 150 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 350 Euro übernimmt die Kfz-Versicherung.
Was ist der Selbstbehalt bei Versicherungen wichtig?
Selbstbehalt bei Versicherungen: Das ist dabei wichtig Unter Selbstbehalt versteht man einen Anteil, den der Versicherungsnehmer einer Versicherung selbst zu zahlen hat, wenn ein Schadensfall eintritt. Der Selbstbehalt ist gleichzustellen mit der Selbstbeteiligung, die auch Eigenanteil genannt wird.
Was versteht man unter Selbstbehalt?
Unter Selbstbehalt versteht man einen Anteil, den der Versicherungsnehmer einer Versicherung selbst zu zahlen hat, wenn ein Schadensfall eintritt. Der Selbstbehalt ist gleichzustellen mit der Selbstbeteiligung, die auch Eigenanteil genannt wird. Der Selbstbehalt kann pro Schadenfall oder aber für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden.
Welche Selbstbehalt-Varianten gibt es in der privaten Krankenversicherung?
Selbstbehalt-Varianten in der privaten Krankenversicherung (PKV) Variante Bedeutung Selbstbehalt in allen Bereichen Der Versicherungsnehmer entrichtet einen Selbstbehalt in Teilbereichen Der Selbstbehalt wird je nach versichert Prozentualer Selbstbehalt Statt eines festen Betrags legt der Vers
Wie viel zahlt der Versicherer für einen Selbstbehalt?
Beispiel: Bei einer Schadenshöhe von 500 Euro und einem Selbstbehalt von 100 Euro übernimmt der Versicherer 400 Euro. Ist hingegen statt des Selbstbehalts eine Mindestschadenssumme von 100 Euro vereinbart, zahlt die Versicherung die kompletten 500 Euro, weil die Mindestschadenssumme überschritten ist.