Wie lange sind Kosmetikartikel haltbar?

Wie lange sind Kosmetikartikel haltbar?

Ungeöffnet müssen Kosmetika laut Gesetz mindestens 30 Monate haltbar sein. Einmal geöffnet, verkürzt sich diese Haltbarkeit jedoch enorm: „In der Regel halten Kosmetika nach dem ersten Öffnen nur noch etwa sechs Monate“, sagt Dr. Wolfgang Klee, Dermatologe aus Mainz.

Wie lange sind Kosmetik Ampullen haltbar?

“ Ungeöffnet sind Kosmetika mindestens 30 Monate haltbar – dies ist auch per Gesetz bei uns geregelt. Einmal geöffnet verkürzt sich diese Haltbarkeit.

Was ist die Haltbarkeit von Kosmetikprodukten?

Das Symbol für die Haltbarkeit von Kosmetikprodukten ist ein geöffneter Topf mit einer Zahl und einem Buchstaben. 12M bedeutet beispielsweise, dass das Produkt bis zu zwölf Monate nach dem ersten Öffnen noch benutzt werden kann. Diese Angabe gilt allerdings nur, wenn das Produkt richtig aufbewahrt wird.

Was ist das Symbol für die Kosmetik-Haltbarkeit?

Das Symbol für die Kosmetik-Haltbarkeit ist ein geöffneter Cremetiegel, in dem eine Zahl steht – diese erläutert die Verwendungsdauer des jeweiligen Produkts nach dem Öffnen. Ein Cremetiegel mit der Angabe „12M“ sagt also aus, dass das im Behälter enthaltene Kosmetikprodukt geöffnet rund zwölf Monate lang haltbar ist.

LESEN SIE AUCH:   Ist Fucidine verschreibungspflichtig?

Wie ist die Kosmetik-Haltbarkeit geregelt?

Bereits seit dem Jahr 2005 ist es in Deutschland gesetzlich geregelt, dass Kosmetikhersteller die Haltbarkeit ihrer Produkte auf den Verpackungen kennzeichnen müssen. Das Symbol für die Kosmetik-Haltbarkeit ist ein geöffneter Cremetiegel, in dem eine Zahl steht – diese erläutert die Verwendungsdauer des jeweiligen Produkts nach dem Öffnen.

Wie ist das Mindesthaltbarkeitsdatum für Kosmetika geregelt?

In der Europäischen Union ist das Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel in Anhang X der Lebensmittel-Informationsverordnung und für Kosmetika in Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt. Zuvor galten für Deutschland die § 7 LMKV (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung) und § 5 Kosmetik-Verordnung .

https://www.youtube.com/watch?v=ERRV1dN0ajw