Kann der Ehepartner einen neuen Namen bestimmen?

Kann der Ehepartner einen neuen Namen bestimmen?

Sollten sie einen Ehenamen bestimmen, kann der Ehepartner den neuen Namen entweder übernehmen oder seinem bisherigen Namen anhängen beziehungsweise voranstellen. Im Falle einer Scheidung behält jede Partei regelmäßig den angeheirateten Namen, weshalb dieser bei einer neuen Eheschließung auch vom neuen Partner übernommen werden kann.

Wie können Ehepaare einen gemeinsamen Nachnamen bestimmen?

Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens. Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes.

Wie soll die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens erfolgen?

„Grundsätzlich soll die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens bei der Heirat erfolgen“, sagt Rechts­anwalt Uecker. „Aller­dings kann man diese Erklärung auch später abgeben. Die früher bestehende Begrenzung der Ausübung des Abänderungsrechts auf fünf Jahre nach der Eheschließung wurde 1998 aufgehoben.

Wie kann ich den Ehenamen nach der Scheidung wieder annehmen?

Dieser kann also nach Ehescheidung einfach fortgeführt werden. Eine Möglichkeit zur Untersagung besteht ohne eine entsprechende ehevertragliche Jeder Ehegatte kann den vor der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen oder seinen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen.

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Warum dürfen neue Vornamen nicht gewählt werden?

Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen.

Welche Vornamen dürfen als Familiennamen gewählt werden?

Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.