Wo liegt die pfandungsfreigrenze bei Verheirateten?

Wo liegt die pfändungsfreigrenze bei Verheirateten?

Pfändungsfreibetrag für verheiratete Schuldner mit Kind(ern) Pfändungsfreigrenze – verheiratet und 1 Kind: Auch Kinder begründen eine Unterhaltspflicht Wenn der Schuldner also sowohl seinem Gatten als auch dem Kind gegenüber Unterhalt leisten muss, steht ihm ein Pfändungsfreibetrag von 1.989,99 Euro zu.

Wie stellt sich die Situation im Insolvenzverfahren dar?

Zunächst stellt sich die Situation im Insolvenzverfahren nicht anders dar, als bei üblichen Vollstreckungen in das Arbeitseinkommen. Nach der Zivilprozessordnung muss der Gläubiger die Unterhaltsberechtigung des Ehepartners vor Gericht bestreiten und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen.

Wie wirkt sich der Schuldner in der Insolvenz aus?

Befindet sich der Schuldner in der Insolvenz wirkt sich die Steuerklasse damit auch auf das pfändbare Vermögen aus. Ändern sich Lebensumstände, so kann dies entweder von Gesetzes wegen zu einer neuen Steuerklasse führen oder den Schuldner eine neue Wahlmöglichkeit zwischen in Frage kommenden Steuerklassen eröffnen.

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Was gilt für das freie Vermögen des Insolvenzschuldners?

Für das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren nicht. Damit ist ein Insolvenzschuldner grundsätzlich frei, sein insolvenzfreies Vermögen und damit insbesondere seine unpfändbaren Einkünfte zur Zahlung an Insolvenzgläubiger zu verwenden.

Wie besteht die Unterhaltspflicht in der Insolvenz?

Es besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht – auch in der Insolvenz. Wenn die Ehefrau (oder auch die Kinder) nicht mit angerechnet werden soll weil sie über eigenes Einkommen verfügt, so bedarf es eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses auf Antrag des TH/IV. Und erst, wenn es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss gegeben hat,…