Wann muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag gekundigt werden?

Wann muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit, die maximal 6 Monate betragen darf, kann der unbefristete Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.

Hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthält meist eine Probezeit von drei beziehungsweise sechs Monaten. Der Arbeitgeber kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, da der Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

Wie läuft das Arbeitsverhältnis mit Elternzeit aus?

„Das Arbeitsverhältnis läuft also am vereinbarten Datum aus, beziehungsweise wenn der Angestellte seinen Zweck erfüllt hat“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer Elternzeit nehmen: Der Vertrag verlängert sich durch diese Pause nicht – er endet zum vertraglich vereinbarten Termin.

Ist die Angabe zur Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag so?

Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.

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Welche Vorzüge gibt es für einen freien Mitarbeiter?

Es gibt gewisse Vorzüge: Ein freier Mitarbeiter kann sein Gehalt bspw. jedes Mal erneut verhandeln und uninteressante Aufträge ablehnen. Sie entscheiden über den Auftrag: Sie haben die Freiheit, uninteressante Aufträge abzulehnen bzw. Auftraggeber, mit denen die Zusammenarbeit in der Vergangenheit nicht gut funktioniert hat, nicht zu akzeptieren.

Was braucht ein freier Mitarbeiter für einen Arbeitsvertrag?

Details zum Arbeitsvertrag: Ein freier Mitarbeiter braucht Sonderregelungen. Grundsätzlich kann zwar auch ein mündlicher Vertrag gelten, allerdings ist in diesem Fall davon abzuraten. Ein freier Mitarbeiter unterliegt in der Regel einem Werk-, Honorar oder einem Dienstleistungsvertrag.