Wie lange darf mein Chef Überstunden anordnen?
Unternehmen dürfen Überstunden nur anordnen, wenn dafür eine rechtliche Grundlage existiert. Ohne Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsratsvereinbarung können Chefs Überstunden nur in betrieblichen Notfällen wie etwa bei Brand- und Sturmschaden verlangen.
Wie lange darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Wie lange vorher müssen Überstunden angeordnet werden?
Wann kann ich Überstunden anordnen? Überstunden sind gesetzlich nicht geregelt. Sie können von Ihren Mitarbeitern nur dann Überstunden verlangen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Das kann der Arbeitsvertrag sein, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder ein Tarifvertrag.
Wie lange darf der Arbeitgeber die Überstunden verlangen?
Sie kann vom Chef auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu sechs Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird. Ziel muss es sein, dass die acht Stunden im Mittel nicht überschritten werden, heißt es in Paragraf 3 ArbZG. Auch an Sonn- und Feiertagen darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen.
Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?
Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.
Wie bestimmt der Arbeitgeber die geplanten Überstunden?
Den Zeitraum bestimmt der Arbeitgeber. Überstunden dürfen erst dann abgefeiert werden, wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Ob durch ein Zeiterfassungssystem oder eine andere Art der Aufzeichnung ist sekundär. Er kann die Leistung „stillschweigend“ akzeptieren oder die geplanten Überstunden explizit anordnen.
Welche Überstunden beziehen sich auf die Arbeitszeit?
Überstunden beziehen sich auf die Arbeitszeit, die über die Arbeitszeit hinausgeht, die vertraglich festgelegt ist. Oft ergeben sich in beiden Fällen dieselben Grenzen bei der Arbeitszeit und damit dieselben Konsequenzen.