Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?

Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?

Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab? Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb infolge eines Schadens durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Schneedruck, Erdbeben oder Überschwemmung unterbrochen wird.

Wann greift eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Mit der Basler sind Sie bei einer Betriebsunterbrechung auf der sicheren Seite: Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift immer dann, wenn durch die Störung Ihres Betriebs – aufgrund eines versicherten Sachschadens – eine Ertragsminderung entsteht.

Was ist eine gewerbliche Inhaltsversicherung?

Die gewerbliche Inhaltsversicherung schützt Ihre technische und kaufmännische Einrichtung inklusive aller Waren und Vorräte vor Schäden durch Feuer, Einbruch, Elementarereignissen und mehr. Für Ihren individuellen Schutz wählen Sie aus den Gefahrenbausteinen die passenden für Ihren Fall aus.

Wie besteht der Versicherungsschutz bei einer Inhaltsversicherung?

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für Daten, wie z.B. Auftrags- und Inventarlisten, Programme und Kundendaten, wenn diese durch einen Sachschaden zerstört oder beschädigt werden. Welche Gefahren können bei einer Inhaltsversicherung versichert werden? Was leistet eine Inhaltsversicherung im Schadenfall?

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Wie wird die Inhaltsversicherung bezeichnet?

Die Inhaltsversicherung wird sehr häufig auch als Inventarversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung bezeichnet. Wenn Sie also diese Begriffe lesen oder hören, handelt es sich immer die dieselbe Versicherung.

Welche Kosten ersetzt die Inhaltsversicherung?

Wird Ihre Betriebseinrichtung, Ihr Warenbestand oder Ihr Vorrat durch eine der versicherten Gefahren beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ersetzt Ihnen die Inhaltsversicherung die dafür anfallenden Kosten. Diese umfassen die Aufwendungen für Wiederbeschaffung der versicherten Sache.