Wie lange mussen Lieferscheine aufbewahrt werden Zahnarzt?

Wie lange müssen Lieferscheine aufbewahrt werden Zahnarzt?

Die Aufbewahrungsfristen für Handelsbriefe betragen nach § 147 der Abgabenordnung sechs Jahre. Das heißt nicht nur, dass sie sechs Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Denn die Frist für Aufbewahrung beginnt nicht mit der Zustellung, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Lieferschein ausgegeben wurde.

Wann darf man Lieferscheine vernichten?

Nach dem Erhalt der identischen Rechnung und wenn der Lieferschein wirklich keine weitere Bedeutung hat, darf er vernichtet werden.

Wann ist Lieferschein ein Buchungsbeleg?

Sobald in der Rechnung darauf verwiesen wird, dass im Lieferschein wichtige Daten, wie das Lieferdatum notiert sind, gilt der Lieferschein als Buchungsbeleg und damit ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Entspricht der Lieferschein einem Geschäftsbrief, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Wie lange müssen Zahnärztliche Röntgenaufnahmen aufbewahrt werden?

§ 5 Abs. 2 BMV-Z legt beispielsweise fest, dass Aufzeichnungen und die diagnostischen Unterlagen bei kieferorthopädischen Behandlungen vom Vertragszahnarzt mindestens vier Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren sind. Die Auf- bewahrungsfrist für Röntgenaufnahmen richtet sich nach der Röntgenver- ordnung.

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Wie lange sind ärztliche Aufzeichnungen aufzubewahren?

Stand: 10.07.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

Wie lange sind die Patientenakten aufzubewahren?

Gemäß § 10 Abs. 3 MBO-Ä sind die Patientenakten nach Abschluss der Behandlung für zehn Jahre aufzubewahren, sofern nicht andere Gesetze eine längere Aufbewahrungszeit bestimmen. Dies ist bei der Röntgenverordnung der Fall: In § 28 Abs.

Was sind die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen?

Merkblatt Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen. Stand: 22.01.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

Wie lange ist die Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung gefordert?

Gemäß § 10 Abs. 3 MBO-Ä sind die Patientenakten nach Abschluss der Behandlung für zehn Jahre aufzubewahren, sofern nicht andere Gesetze eine längere Aufbewahrungszeit bestimmen. Dies ist bei der Röntgenverordnung der Fall: In § 28 Abs. 3 RÖV wird eine 30jährige Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung gefordert.

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